Jahressteuergesetz: Der Abzugssteuer geht es an den Kragen
Der Deutsche Bundestag wird am 28. November in zweiter und dritter Lesung den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beraten und damit auch abgabenrechtliche Neuregelungen für internationale Sportveranstaltungen beschließen.

28.11.2008

Nach diesen Neuregelungen wird leichter als bisher eine Steuerbefreiung möglich sein. Zudem soll der Steuersatz für ausländische Athleten und Künstler von 20 Prozent auf 15 Prozent minimiert werden. Drei Tage zuvor wird der Sportausschuss in einer „Sondersitzung“ zu frühmorgendlicher Stunde um 8.30 Uhr über die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgesehenen Erleichterungen in § 50 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes beraten und ein Votum abgeben. Der Bundesrat hat in seiner umfangreichen Stellungnahme keine Einwände gegen die neuen fiskalrechtlichen Bestimmungen, die den Sport betreffen, geäußert. Als Experte des Ministeriums wird im Ausschuss Steuerexperte Gunnar John die auf die Sportverbände zukommenden Verbesserungen darstellen.
Dr. Peter Danckert (SPD), Vorsitzender des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, erklärte in Berlin: „Wir fordern schon seit Jahren, dass es in begründeten Fällen eine Befreiung von der Abzugssteuer für ausländische Sportler geben muss. Peer Steinbrück hat meine Kritik am steuerrechtlichen Status quo punktgenau erfasst. Ihm ist es zu verdanken, dass ab 2009 für den Erlass der Abzugssteuer ein besonderes öffentliches Interesse ausreicht. Und Kollege Steinbrück hat zugesagt, dass diese Neuregelung nicht durch irgendwelche Anwendungserlasse verwässert wird.“
Klaus Riegert, Sportsprecher der Unionsfraktion, begrüßte den neuen Passus „als sehr positiv“. Er stellte heraus, dass ab kommendem Jahr Topathleten aus Ländern, mit denen die Bundesrepublik sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, nunmehr keinen hohen bürokratischen Aufwand mehr betätigen müssten, um sich die hierzulande pauschal an der Quelle besteuerten Einkommen bei Veranstaltungen erstatten zu lassen. Allerdings: „Es gibt noch Nachbesserungsbedarf bei den Veranstaltungen; das ist ein Optimalziel des organisierten Sports. Dennoch hat die Große Koalition auf steuerrechtlichem Feld mehr tun können, als mancher je zu träumen wagte. Der Sportausschuss hatte jahrelang immer wieder festgestellt, es bestehe Handlungsbedarf. Die Regierung Merkel/Steinmeier reagierte jeweils. Unsere gesetzlichen Neuregelungen unter dem Rubrum ‚Hilfen für Helfer’, die seit Anfang 2007 gelten, waren der Anfang gewesen. Jetzt legen wir noch einmal nach.“