"Jugend in Aktion" wird von EU gefördert
Die Europäische Kommission ruft Sportvereine und Verbände auf, sich an zwei Projekten im Rahmen ihres Programmes "Jugend in Aktion" zu beteiligen.

06.07.2010

„Jugend in Aktion“ hat zum Ziel, den Austausch von Jugendarbeitern zu fördern. Die Projekte sollen u.a. die Kompetenzen von Jugendarbeitern verbessern, den Erfahrungsaustausch unterstützen und zur Entwicklung von Partnerschaften beitragen. Hierzu hat die Europäische Kommission kürzlich zwei Projekte veröffentlicht:
- „Unterstützungssysteme für junge Menschen“: Unterstützung für Mobilität und Austausch von Jugendbetreuern
- Partnerschaften
Um an dem Projekt „Unterstützungssysteme für junge Menschen“ teilnehmen zu können, muss der Vorschlag von einer gemeinnützigen Organisation wie z.B. Sportvereinen oder Verbänden eingereicht werden. Das Projekt muss zwei Partner aus unterschiedlichen Programmländern haben, davon soll mindestens ein Land Mitgliedsstaat der Europäischen Union sein.
Das Projekt muss zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2011 beginnen und mindestens zwölf Monate laufen. Die konkrete Maßnahme soll mindestens zwei Monate andauern, maximal ein halbes Jahr. Das Gesamtbudget des Aufrufs liegt bei 600.000 Euro und die maximale Zuwendung bei 25.000 Euro.
Einsendeschluss: 22. Oktober 2010.
Das Projekt „Partnerschaften“ richtet sich an alle Gebietskörperschaften und an europäische Nichtregierungsorganisationen. Die Partner müssen aus mindestens zwei unterschiedlichen Programmländern kommen. Das Gesamtbudget des Aufrufs liegt bei 120.000 Euro und die maximale Projektzuwendung liegt bei 100.000 Euro. Einsendeschluss: 8. Oktober 2010
EU-Kommission will Beantragung von EU-Fördergeldern vereinfachen
Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2010 beschlossen, die Beantragung von EU-Fördergeldern erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die neuen Vorschriften lassen zudem mehr Raum für eine Kombifinanzierung aus öffentlicher und privater Hand, um die Wirkungsbreite von Investitionen zu vergrößern. Diese Änderungen gelten für die neuen EU-Programme, wie für das Sportprogramm, ab 2014.
Die Hauptzielsetzung der Kommission ist es, den Bürokratieaufwand bei der Beantragung von EU-Fördergeldern zu reduzieren. Für Finanzhilfen bis zu 50.000 Euro (statt wie bisher 25.000 Euro) sollen daher zukünftige vereinfachte Verwaltungsverfahren gelten.
Der vorliegende Kommissionsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden.