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Kuratorium Sport und Natur lehnt Zuständigkeits-Neuregelung ab

Das Kuratorium Sport und Natur kritisiert mit Vehemenz die im Zuge der Föderalismusreform beschlossene Änderung der Zuständigkeiten für Natur- und Landschaftsschutz.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

20.07.2006

Das erklärte der Vorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), in Berlin. Das Gremium hatte sich schon bei der Anhörung zur Verfassungsreform im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages energisch gegen die geplante Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ausgesprochen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben das Änderungspaket mit großer Mehrheit beschlossen. Auch der Sportausschuss hatte mit den Voten der Koalition die aufgetretenen sportfachlichen Hinweise überstimmt.

 

Hermann: "Rechte von drei Millionen Natursportlern werden beeinträchtigt"

„Ich habe außerordentlich große Bedenken gegen diese Reform, weil es jetzt auch im Naturschutz zu unterschiedlichen Regelungen in den Ländern kommen wird“, sagte der Kuratoriums-Vorsitzende Hermann. „Damit werden die Rechte der drei Millionen organisierten Natursportler stark beeinträchtigt. Was wir brauchen, sind bundesweit einheitliche Regelungen und keinen Rückschritt in die Kleinstaaterei.“ Mit den Verfassungsänderungen hat der Bund zwar für die „Allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes“ die alleinige Gesetzgebungskompetenz, jedoch ist keineswegs definiert, welche Bereiche damit gemeint sind. Das entscheidend Neue ist, dass die 16 Bundesländer im Naturschutz nun abweichende Gesetze verabschieden können. Die Konsequenz wären unterschiedliche Regelungen für Kletterer, für Radfahrer in freier Natur und Reiter in Wäldern.

 

Hermann fürchtet "Wirrwarr an unterschiedlichen Bestimmungen"

Experten hatten bei der Anhörung diese Gefahr hervorgehoben, andere wiederum begrüßten die Vielfalt von Regelungen, weil Natur, Landschaft und Kultur in den Ländern unterschiedlich ausgeprägt seien. Winfried Hermann, auch sportpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag: „Das Umwelt- und Naturschutzrecht ist heute so europäisiert wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Deshalb ist es völlig absurd, jetzt eine weitere Zersplitterung vorzunehmen. Schließlich haben wir schon genug Einzelregelungen in den Ländern. Bisher sind sinnvolle Regelungen zum Natursport im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Wenn jetzt aber dieses Gesetz wegen der Abweichungsregelungen ins Wanken gerät, bekommen wir ein Wirrwarr an unterschiedlichen Bestimmungen. Am Ende weiß der Sportler nicht mehr, welche Regel für welche Sportart in welchem Bundesland gilt.“

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