LSB Hessen kritisiert Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs
Eine Entlastung für Hallenbad-Standorte hätte sich der Präsident des Landessportbundes Hessen, Rolf Müller, beim Kommunalen Finanzausgleich gewünscht.

05.08.2015

Vor wenigen Tagen hat der hessische Landtag die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) verabschiedet. „Dabei wurde die historische Chance vertan, die Belastung für Hallenbad-Standorte zu verringern“, findet lsb h-Präsident Müller. Er hatte sich – wie zahlreiche Bürgermeister auch – eine Art „Bonus für Bäder“ gewünscht.
„Man hätte Grundzentren mit Hallenbad zum Beispiel einen Zuschlag bei der Einwohnergewichtung geben können“, so Müller. Eine Entlastung der kommunalen Haushalte würde dazu beitragen, auch langfristig ein flächendeckendes Netz an Schwimmbädern aufrecht zu erhalten, ist er überzeugt.
„Enttäuschend an der Neuregelung des KFA ist für uns, dass Kur- und Heilbäder über den ,Bäderpfennig‘ Millionen erhalten, während Kommunen mit Bädern für den Schul- und Vereinssport auf der Strecke bleiben“, beklagt Müller. Er verweist darauf, dass derzeit mindestens 17 hessische Schwimmbäder geschlossen sind. „Diese Tendenz darf sich nicht fortsetzen – ansonsten droht die Nichtschwimmerquote weiter zu steigen“, so der lsb h-Präsident.
Wohlwollend nimmt der Landessportbund die Regelung im neuen KFA zur Kenntnis, im Bereich der Sportförderung entstandene Defizite zu 100 Prozent zu berücksichtigen und keiner Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Müller hofft, dass Hessens Städte und Gemeinde dies nutzen, um möglicherweise gekappte Sportförderungen wieder einzusetzen und beschlossene Gebühren zurückzunehmen.
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Rolf Müller. Er verweist aber darauf, dass Sport nicht als freiwillige Leistung eingestuft werden darf: „Sonst ist der Rang des Sports als Staatsziel ein Muster ohne Wert.“
(Quelle: LSB Hessen)