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Neue Konzepte der Doping-Prävention im Sport

Wer in Deutschland Doping-Mittel einnimmt, ist nicht strafbar. Sanktionen verhängt lediglich der Sport selbst, indem Titel aberkannt oder Sportler von Wettkämpfen ausgeschlossen werden. Die Sportler selbst sind oftmals jedoch nur das letzte Glied in einer Kette von organisierter Kriminalität, erklärt Professor Dieter Rössner von der Universität Marburg. Der Strafrechtler und Kriminologe plädiert daher für ein Anti-Doping-Gesetz.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

27.04.2006

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, mit Doping im Sport umzugehen. Zum einen können sportrechtliche Sanktionen gelten, zum anderen strafrechtliche Sanktionen. „Sportrechtliche Sanktion bedeutet, dass der Sport selbst die Sanktionen verhängt. Vor dem Gesetz gilt Eigendoping nicht als strafbar und somit können auch die Zwangsmittel des Strafprozesses nicht angewendet werden“, so Rössner. Einzelfälle sind nach Meinung des Juristen auf diese Weise gut handhabbar. „Wenn man jedoch wirklich etwas gegen Doping unternehmen möchte, dann muss man gegen die organisierte Kriminalität im Rahmen von Doping vorgehen“, erklärt Rössner.

 

Häufig bieten erst die Zwangsmittel des Strafprozesses eine Chance, Netzwerke und organisierte Kriminalität im Rahmen von Doping aufzudecken. Italien und Frankreich gelten in diesem Zusammenhang als Musterbeispiele. „In beiden Ländern steht Eigendoping unter Strafe. Und es ist offenkundig, dass nur hier in den letzten Jahren weit reichende Strukturen des Dopings aufgedeckt wurden“, weiß Rössner zu berichten. Auch die Hausdurchsuchungen  bei den Olympischen Winterspielen in Turin sind ein Beispiel für die Wirksamkeit von Zwangsmitteln.

 

Ein Anti-Doping-Gesetz könnte auch in Deutschland die rechtliche Grundlage für eine derartige Vorgehensweise schaffen. „Ein Anti-Doping-Gesetz ist immer dann wichtig, wenn wirtschaftliche Vorteile durch Doping entstehen, also vor allem im Profisport“, erklärt Rössner und verweist in diesem Zusammenhang auch auf Schiedsrichterbetrug. Zurzeit gibt es in Deutschland jedoch noch viele Widerstände in Bezug auf ein Anti-Doping-Gesetz. Vor allem die Sportverbände argumentieren damit, dass durch eine derartige Gesetzgebung die Autonomie des Sports verloren geht.

 

Neben der wirtschaftlichen Dimension hat Rössner aber auch die Sportler selbst im Blick. Sein Schlüsselerlebnis beim Thema Doping war der Fall Dieter Baumann. „Hier habe ich erlebt, wie schwierig es ist, Menschen in diesem Bereich zu verurteilen und wie sehr man Sportler auch um ihre Würde bringen kann“, erinnert sich Rössner, der dem Leichtathleten damals als Berater zur Seite stand. „Selbstverständlich darf Doping im Sport keine Rolle spielen. Dennoch muss auch die Würde der Sportler gewahrt werden“, so der Professor abschließend.

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