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Olympische Verbände kündigen fristgerechte Umsetzung des NADA-Codes an

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper hat am Mittwoch im Sportausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin das Ergebnis einer Abfrage bei den Spitzenverbänden zur fristgerechten Umsetzung des neuen NADA-Codes bekannt gegeben.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

18.12.2008

Zuvor hatte er den Verbänden umfangreiche Unterlagen als Hilfestellung übersandt: Der Deutsche Schwimm-Verband hatte eine mustergültige Anti-Doping-Ordnung erarbeitet, die Herr Professor Dr. Martin Nolte im gemeinsamen Auftrag von BMI, NADA und DOSB zu einem verbandsneutralen Muster-Anti-Doping-Code (ADC) weiterentwickelte; zugleich erstellte er Empfehlungen für möglicherweise notwendig werdende rechtssichere Übergangsregelungen.

Alle 33 Olympischen Verbände werden, so teilten sie mit, den NADA-Code fristgerecht umsetzen. 17 Verbände tun dies über eine eigene Anti-Doping-Ordnung auf der Grundlage des Muster-ADC. Elf setzen den NADA-Code über einen entsprechenden Verweis in ihrer Satzung um. Von diesen 28 Verbänden haben sich 14 entschieden, zusätzlich zu den Verbandsregelwerken Athletenvereinbarungen zu schließen.

Vier Olympische Verbände konnten den NADA-Code noch nicht in ihre Verbandsregelwerke umsetzen, weil die allein für Satzungsänderungen befugten Mitgliederversammlungen erst im kommenden Frühjahr tagen. Sie haben von der von Prof. Dr. Nolte vorgeschlagenen Übergangsregelung Gebrauch gemacht und ihre Athleten über eine Athletenvereinbarung bzw. Regel- oder Lizenzanerkennungsverträge an den NADA-Code 2009 gebunden. Ein Verband hat erklärt, er werde alles daran setzen, den NADA-Code fristgerecht zu implementieren; es ist jedoch noch nicht klar, ob ihm dies noch im Dezember 2008 oder erst im Januar 2009 gelingt.

Bei den Nichtolympischen Verbänden ergibt sich ein differenzierteres Bild, das auch damit zu tun hat, dass viele kleinere Verbände ohne hauptamtliche Geschäftsstellen allein auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sind und deswegen Probleme haben, die Anforderungen des erst Ende September 2008 verfügbaren neuen NADA-Codes rechtzeitig zu erfüllen. Hier haben neun Verbände bereits entsprechende Satzungsbestimmungen beschlossen; fünf Verbände haben Übergangsregelungen mit Athletenvereinbarungen umgesetzt. Vier Verbände erklärten, ihre Satzungen bis Ende Januar 2009 zu ändern; sieben Verbänden wird dies voraussichtlich erst im Frühjahr 2009 gelingen.

Auch der Deutsche Behindertensport-Verband hat den neuen Anti-Doping-Code fristgerecht umgesetzt.

Vesper bewertete dieses Ergebnis als „gute Nachricht“. „Die vielen Hilfestellungen, die wir den Verbänden in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der NADA und dem BMI gegeben haben, haben gewirkt. Trotz eines äußerst engen Zeitrahmens, trotz sehr komplexer und komplizierter Regelungen ist es den Verbänden gelungen, den neuen NADA-Code im olympischen Bereich umfassend und im nichtolympischen Bereich ganz überwiegend innerhalb der eng gesetzten Fristen umzusetzen. Unser zentrales Anliegen ist, dass sich nicht wiederholt, dass ein Athlet bei einem Verstoß gegen die Regeln des NADA-Codes nur deswegen nicht belangt werden kann, weil sein Verband die entsprechenden Anti-Doping-Regeln (noch) nicht in Kraft gesetzt hat.“

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