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Politische Einigung zur Führerscheinrichtlinie berücksichtigt Position des Sports

Der Europäische Rat (der 25 EU-Verkehrsminister) hat sich auf den Vorschlag für einen europäischen Führerschein geeinigt. EU-weite einheitliche Bestimmungen werden helfen, die Freizügigkeit von Fahrern innerhalb Europas zu erleichtern.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

31.03.2006

    Der europäische Führerschein in Form einer Kreditkarte wird die über 110 derzeit bestehenden Modelle ersetzen.

     

    Während des mehrjährigen Diskussionsprozesses konnte das EU-Büro des Deutschen Sports die Interessen von nationalen und europäischen Fachverbänden erfolgreich einbringen. Sportorganisationen hatten sich gegen eine Verschärfung der Anhängerregelungen in der Führerscheinklasse B ausgesprochen. Die Europäische Kommission hatte dies in ihrem Textvorschlag aus dem Jahr 2003 angeregt, Mitglieder des Europäischen Parlaments konnten hingegen für die Belange des Sports sensibilisiert werden. Der Rat ist dem Europäischen Parlament in diesem Punkt entgegen gekommen und hat sich auf eine Regelung für die Anhängergewichte in der Führerscheinklasse B geeinigt, die die bestehende nationale Ausgangssituation zukünftig sogar noch besser gestalten wird: auch weiterhin sollen Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis zu 3500 kg zugelassen werden, unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge. Darüber hinaus wird die Option auf eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination von bis zu 4250kg in Führerscheinklasse B eröffnet, wenn ein entsprechendes Training (also für Kombinationen zwischen 3500 und 4250 kg) durchgeführt wurde.

     

    Die betroffenen Sportorganisationen, deren Mitglieder zur Ausübung ihrer Sportart Ausrüstung auf einem Anhänger transportieren müssen (z.B. Boote, Segelflieger, Pferde), reagierten erleichtert. Auf die politische Einigung der 25 EU-Verkehrsminister folgt im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung, wobei nicht mehr mit Änderungsanträgen gerechnet wird. Damit würde die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens Ende 2012 anwendbar sein.

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