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Positionspapier: Naturverträglicher Sport muss gewährleistet bleiben

Das Kuratorium Sport und Natur erwartet vom Deutschen Bundestag, dass bei der Neuordnung des Naturschutzrechts nach der Föderalismusreform der akzeptierte Status des Natursports im Bundesnaturschutzgesetz erhalten bleibt.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

18.03.2007

„Anderenfalls ist zu erwarten, dass die erreichten Qualitätsmerkmale des derzeitigen Bundesnaturschutzgesetzes weitgehend rückgängig gemacht werden und die Unterschiede in der Landesgesetzgebung zu- statt abnehmen“, heißt es in einem Positionspapier, das die drei Millionen Mitglieder starke Vereinigung verfasst hat. Nach dem derzeitigen Bundesnaturschutzgesetz, das die Erholung des Menschen in freier Natur gewährleistet, sind natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen der Erholung zuzurechnen. 

Die bisherige Rahmengesetzgebung habe die Ausformung von 16 verschiedenen Umsetzungen in Landesrecht erlaubt, stellt das Kuratorium fest, dessen Vorsitzender der sportpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann, ist. Unterschiedliche Regelungen zum Betretensrecht seien nicht nachvoll-ziehbar, weil Wanderwege, Flüsse und Klettergebiete sowie der Schutz-bedarf der Natur nicht an Landesgrenzen halt machten. „Verbote in einem Bundesland führen zu wachsendem Freizeittourismus und damit zur Zunahme von Verkehr und zu neuen Problemen in angrenzenden Bundesländern“, was also zu Verdrängungseffekten führe, heißt es.

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