Gemeinsame Stellungnahme des Sports zum Bundesteilhabegesetz

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Pressemitteilung Großen Wurf zum Bundesteilhabegesetz verpasst

<p>Leider keine wesentlichen Verbesserungen f&uuml;r Menschen mit Behinderung</p> <p>Nach einem langwierigen und intensiven Beratungsprozess hat das Bundeskabinett am 28. Juni 2016 den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschlossen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisierte im Vorfeld gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), Deutschen Geh&#246;rlosen-Sportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) einen im April vorgelegten Referentenentwurf, haupts&#228;chlich aufgrund unzureichender Leistungen zur sozialen Teilhabe. Diese grundlegende Kritik bleibt aus Sicht des gemeinn&#252;tzigen Sports weiterhin bestehen. Er fordert deshalb, den Entwurf in den zust&#228;ndigen Aussch&#252;ssen noch einmal zu &#252;berarbeiten.</p> <p>„Leider beinhaltet der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf keine wesentlichen &#196;nderungen im Sinne der Forderungen der Sportverb&#228;nde. Mit diesem Gesetz ist man von umfassender Teilhabe noch weit entfernt“, so DBS-Vizepr&#228;sident Thomas H&#228;rtel, der in der m&#252;ndlichen Anh&#246;rung zum Referentenentwurf im Mai f&#252;r die Sportverb&#228;nde eine bessere Teilhabem&#246;glichkeit der Menschen mit Behinderungen eingefordert und den Gesetzentwurf in vielen Bereichen kritisiert hatte. </p> <p>Dazu erg&#228;nzt Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper, DOSB-Vizepr&#228;sidentin: „Immerhin konnten wir erreichen, dass die Teilhabe an sportlichen Aktivit&#228;ten nun ausdr&#252;cklich als m&#246;gliche Assistenzleitung in &#167; 78 Absatz 1 BTHG aufgenommen wurde. Dies entspricht auch den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Absicherung einer selbstbestimmten Lebensf&#252;hrung.“ </p> <p>So erfreulich die Klarstellung sei, dass die entsprechenden Assistenzleistungen auch die Verst&#228;ndigung mit der Umwelt beinhalten: Die Forderungen des gemeinn&#252;tzigen Sports nach einer Finanzierung von entsprechende Assistenzleistungen und Unterst&#252;tzungen durch Mobilit&#228;tshilfen im Ehrenamt seien ungeh&#246;rt geblieben. </p> <p>So haben Unterst&#252;tzungsleistungen durch Familie, Freunde und Nachbarn weiterhin den Vorrang vor staatlicher Assistenz. Damit ist aus Sicht des Sports eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die sich gesellschaftlich engagieren wollen, nicht gew&#228;hrleistet. Kritikw&#252;rdig bleibe auch der geschlossenen Bildungskatalog, der Leistungen zur Erwachsenenbildung und insbesondere au&#223;erschulische Bildung weiterhin au&#223;en vor l&#228;sst.</p> <p>Ma&#223;stab f&#252;r ein Bundesteilhabegesetz m&#252;sse die UN-Behindertenrechtskonvention sein, um eine gleichberechtigte und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu gew&#228;hrleisten. Dazu geh&#246;re auch der Sport, der h&#228;ufig ein Motor f&#252;r Inklusion sei. „Die vorgesehene Einschr&#228;nkung des leistungsberechtigten Personenkreises steht dem entgegen, auch wenn im Vergleich zum vorhergehenden Referentenentwurf Ermessensentscheidungen m&#246;glich sein sollen“, erkl&#228;rt der Sport.</p> <p>Download: <a href="http://dosb-newsletter.yum.de/media/newsletter/Downloads/Teilhabegesetz_2016_5_18_Stellungnahme_BTHG_DOSB_DBS-DGS-SOD.pdf" title="http://dosb-newsletter.yum.de/media/newsletter/Downloads/Teilhabegesetz_2016_5_18_Stellungnahme_BTHG_DOSB_DBS-DGS-SOD.pdf">Gemeinsame Stellungnahme des Sports zum Bundesteilhabegesetz</a></p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

08.07.2016

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