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Sport legt eigenen Entwurf für Glücksspiel-Staatsvertrag vor

<p>Vesper mahnt rasche Einigung an</p> <p>Der deutsche Sport hat einen eigenen Vorschlag f&#252;r einen neuen Staatsvertrag zum Gl&#252;cksspielwesen vorgelegt. Der DOSB &#252;bersandte den vom Kieler Juristen Martin Nolte erarbeiteten Vertragsentwurf an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der 16 L&#228;nder, die in dieser Woche die Beratungen der n&#228;chsten Ministerpr&#228;sidentenkonferenz vorbereiten. Der bisher geltende Staatsvertrag l&#228;uft zum Ende dieses Jahres aus; der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) hatte das darin enthaltende Monopolmodell im September 2010 als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft.</p> <p>Der Vorschlag des Sports ist das Ergebnis eines internen Arbeitskreises, dem Vertreter der Sportfachverb&#228;nde wie der Landessportb&#252;nde angeh&#246;ren. Es wird auch vom Fu&#223;ball, und zwar sowohl vom DFB als auch von der DFL, und von der Deutschen Sporthilfe in vollem Umfang mitgetragen.</p> <p>Vorgeschlagen wird ein <strong>duales Modell</strong>: Darin ist einerseits das staatliche Lotteriemonopol mit einer gefahrenad&#228;quaten Neugewichtung seiner Begr&#252;ndung fortgeschrieben; es wird nicht mehr wie bisher schwerpunktm&#228;&#223;ig auf die Fiktion einer „Lottosucht“ gest&#252;tzt, sondern im Wesentlichen mit der Abwehr von Manipulation und Betrug sowie Verbraucherschutz begr&#252;ndet. Diese Fundierung entspricht der Historie des Lottomonopols, die das Bundesverfassungsgericht noch nie beanstandet hat. Andererseits wird der Bereich der Sportwetten f&#252;r solche Anbieter ge&#246;ffnet, die im Einzelnen beschriebene Zulassungsvoraussetzungen (Zuverl&#228;ssigkeit, Liquidit&#228;t, Sicherheiten etc.) erf&#252;llen und unter strengen Auflagen eine Konzession erhalten. Der Vertragsentwurf ist an den bestehenden Staatsvertrag angelehnt. </p> <p>„Das Modell bietet den Vorteil, dass darin das staatliche Lotteriemonopol mit europa- und verfassungsrechtlich tragender Begr&#252;ndung aufrechterhalten, ja gest&#228;rkt wird“, sagt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper: „Lotto w&#252;rde aufgrund der ver&#228;nderten Akzentuierung der Begr&#252;ndung neue Freir&#228;ume erhalten. So k&#246;nnten die Umsatzeinbu&#223;en der letzten Jahre aufgefangen und neue Zuw&#228;chse erzielt werden. Au&#223;erdem w&#252;rde das derzeit illegale Angebot privater Sportwettenanbieter, sofern sie die strengen staatlichen Auflagen erf&#252;llen, in die Legalit&#228;t kanalisiert und so dem staatlichen Ordnungssystem einschlie&#223;lich einer genau definierten Abgabenpflicht unterworfen werden.“</p> <p>Zudem l&#246;se das vom Sport vorgelegte Modell, jedenfalls innerhalb der von den L&#228;ndern zu gestaltenden Grenzen, die Koh&#228;renzproblematik, betonte Vesper. Der EuGH hatte ausdr&#252;cklich festgestellt, dass unterschiedliche Gl&#252;cksspielbereiche auch unterschiedlich geregelt werden k&#246;nnten. W&#252;rde sich der Schwerpunkt der Begr&#252;ndung des Lottomonopols nach dem Vorschlag des DOSB &#228;ndern, k&#246;nnte man werben und das Internet so &#246;ffnen, wie es beispielsweise auch vom Deutschen Lotto-und Toto-block gew&#252;nscht wird. Der derzeitige Begr&#252;ndungsschwerpunkt des Lottomonopols liegt auf der Bek&#228;mpfung von Spielsucht und steht diesen Ma&#223;nahmen diametral entgegen; selbst der Hinweis auf einen Jackpot w&#228;re nach der EuGH-Rechtsprechung k&#252;nftig versperrt.</p> <p>Die Ministerpr&#228;sidentenkonferenz hat sich bereits einstimmig zur Fortf&#252;hrung des Lotteriemonopols bekannt. Uneinigkeit besteht nach wie vor hinsichtlich der k&#252;nftigen Behandlung der Sportwetten. Da sich derzeit keine tragende Mehrheit oder gar Einstimmigkeit f&#252;r den einen oder anderen Weg abzeichnet, schl&#228;gt der Sport als m&#246;glichen Kompromissweg vor, das duale Modell zun&#228;chst probeweise f&#252;r einen Zeitraum von zwei Jahren einzuf&#252;hren, um seine Tragf&#228;higkeit zu testen. </p> <p>„Mit der &#220;bersendung unseres Entwurfes an die L&#228;nder verbinden wir die Hoffnung einer noch rechtzeitigen Entscheidung der Ministerpr&#228;sidenten, damit der neue Staatsvertrag zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Eines darf aus unserer Sicht auf keinen Fall passieren, dass n&#228;mlich am Jahresende eine Lage eintritt, die v&#246;llig un&#252;berschaubar ist und zu einer Versch&#228;rfung der rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen auf diesem Feld f&#252;hrt, die dann auf dem R&#252;cken des Sports ausgetragen w&#252;rden“, sagt Michael Vesper. Die k&#252;nftige L&#246;sung m&#252;sse „die europarechtlichen Vorgaben umsetzen, f&#252;r ein Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen sorgen, das Lotteriemonopol zu verbesserten Bedingungen sichern und den Sportwettenmarkt so ordnen, dass er nicht weiterhin fast vollst&#228;ndig am deutschen Ordnungssystem, am Fiskus und am Sport vorbei agiert“.</p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

21.02.2011

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