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Staatszielbestimmung Sport soll nach der Sommerpause topaktuell werden

Die Verankerung des Sports als Staatsziel im Grundgesetz wird eine wesentliche sportpolitische Aufgabe in den kommenden Monate werden.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

07.09.2007

Das erklärte der Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Dr. Peter Danckert, in Berlin. „In diesem Jahr hat das Parlament mit Rechtsverschärfungen im Antidoping-Kampf ein großes Projekt erledigt“, sagte der SPD-Politiker. „Im Herbst wird nun die Verfassungserweiterung auf der Tagesordnung stehen. Ich gehe davon aus, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion hinter die Bemühungen der Sportpolitiker stellt, den Sport gemeinsam mit der Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.“ In der Union gebe es viele Befürworter, „aber durchaus noch keine Mehrheit - daran müssen wir arbeiten.“

 

Gerade bei den Rechtspolitikern im Parlament müsse - so Dr. Danckert - noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Wie der Abgeordnete weiter ausführte, habe er vor einigen Wochen mit dem hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) über diese breitgetragene Sport- und Kulturinitiative gesprochen: „Ich habe ihm Hinweise gegeben, auf welchen Feldern er, der selber ein Befürworter der Staatsziel-Verankerung ist, unser gemeinsames Anliegen voranbringen kann.“ Noch offen sei allerdings, wie und in welcher Form Union und SPD bei Koalitionsgesprächen Einvernehmen
über diese Verfassungserweiterung erzielen könnten - dies müsste nach der parlamentarischen Sommerpause zielorientiert besprochen werden, erklärte Dr. Danckert.

 

Der DOSB unterstützt die Aufnahme des Sports als Staatsziel im Grundgesetz. DOSB-Präsident Thomas Bach hatte bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Januar die Gleichstellung mit anderen Staatszielen gefordert. Deshalb sollte der Sport nunmehr Teil der Verfassungswirklichkeit werden, zumal es im Grundgesetz eine Regelungslücke gebe, akzentuierte er.

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