Stellungnahme des DOSB zum Olympischen Feuer
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nimmt Stellung zur Berichterstattung im "Olympischen Feuer" 1/2016.

17.05.2016

Die Pressestelle des DOSB hat den Autoren Harald Pieper, Wolfgang Buss und Bianka Schreiber-Rietig sowie Steffen Haffner als einem der Herausgeber ein Gesprächsangebot für den DOSB-Vorstand gemacht, der sich gerne mit ihnen über die Inhalte der Berichterstattung im "Olympischen Feuer" 1/2016 bezüglich des DOSB unterhalten wollte. Leider wurde das Gesprächsangebot abgelehnt und dem DOSB damit die Chance genommen, sich mit seinen Kritikern aktiv und persönlich konstruktiv auseinanderzusetzen.
Selbstverständlich sind Meinungen zur Einschätzung der vergangenen zehn Jahre DOSB ebenso wichtig wie willkommen, und ebenso selbstverständlich nehmen wir gerne Anregungen auf. Wir möchten es aber aus guter journalistischer Tradition heraus nicht versäumen, in dieser Stellungnahme auch die Meinung des DOSB zu einigen Punkten darzustellen, was uns leider im "Olympischen Feuer" nicht ermöglicht wurde.
Zunächst möchten wir zwei falsche Behauptungen richtigstellen:
- Die Spitzensportreform wurde nie, wie im OF berichtet, für Ende 2015 angekündigt, sondern immer für Herbst 2016.
- Das für 2017 zu erwartende Minus im Haushalt des DOSB ist nicht, wie im OF berichtet, auf höhere Kosten beim Neubau zurückzuführen – der Neubau bleibt genau im Plan. <media 61373 _blank download>
Zahlen sind auf der Website des DOSB eingestellt. </media>
Der DOSB kümmert sich keinesfalls ausschließlich um Spitzensport, sondern stellt sich seiner Verantwortung als zivilgesellschaftliche Kraft und für den Kampf um die Glaubwürdigkeit des Sports. Dabei nimmt der DOSB selbstverständlich die politische Interessenvertretung auf Bundesebene mit dem Ziel wahr, die Belange des Vereinssports in den Politikfeldern zu stärken, die auf Bundesebene verantwortet und gestaltet werden. Hierzu zählen vor allem Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz und Gesundheit (siehe unten). Selbstverständlich setzt sich der DOSB darüber hinaus dafür ein, dass die Interessen der Sportvereine bei Investitionsprogrammen des Bundes berücksichtigt werden und dass die verbandliche Ausbildung von Übungsleiter/innen und Trainer/innen so aufgestellt wird, dass sie bildungspolitische Anerkennung erfahren kann. Im Übrigen genießt auch das Engagement des DOSB in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit ebenso wie in der Inklusionsarbeit inzwischen hohe Akzeptanz. Weiterhin hat sich, wie weiter unten erläutert, der DOSB in den vergangenen Jahren intensiv für die sportfreundliche Ausgestaltung von Bundesgesetzen einbracht, die unmittelbare Auswirkungen auf den Vereinssport haben oder haben werden und sich dafür eingesetzt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht mit seinen steuerlichen Privilegien für Vereine und Verbände erhalten bleibt.
Wir haben in den vergangenen zehn Jahren nach der Fusion ein starkes Sportdeutschland aufbauen können, durch die herausragenden Leistungen der Sportlerinnen und Sportler und gleichermaßen durch die zivilgesellschaftliche Organisationskraft des Sports.
Einige Beispiele:
- Nach 9jähriger intensiver Lobbyarbeit, die wir seit der Fusion zum DOSB konsequent betrieben haben und für die wir wichtige Partner gewinnen konnten, liegt nun endlich ein Entwurf für die Lärmschutzverordnung vor, das sichert die Zukunft des Trainings- und Spielbetriebs auf gefährdeten Sportanlagen und der Arbeit der dort ansässigen Vereine und natürlich auch für den Spitzensport. Sportanlagen gehören in die Stadt und dürfen nicht in die Randgebiete ausgelagert werden.
- Aktuell gibt es erneut Bestrebungen, den Zugang zu Waldflächen einzuschränken, übrigens durch entsprechende politische Initiativen des Bundes. Davon sind nicht nur Leistungssportler betroffen, sondern viele Sportler: Pferdesportler, Kanuten, Läufer, Mountain-Biker, Kletterer … Übrigens gibt es insgesamt 5 Mio. Natursportler/innen unter dem Dach des DOSB.
- Der DOSB hat in der Integrationsdebatte eine Vorreiterrolle übernommen und diese auch beim Thema Integration von Geflüchteten sofort ausgefüllt. Seit mehr als 25 Jahren läuft sein Programm „Integration durch Sport“. Mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2016 hat der Bundestag die Fördersumme für das Programm Integration durch Sport mehr als verdoppelt, und der DOSB kann nun mit insgesamt 11,4 Mio. Euro über die Landessportbünde die Integrations- und Flüchtlingsarbeit in den Vereinen fördern. Dabei ist es dem DOSB zu verdanken, dass die Bundesmittel allen Flüchtlingen und nicht nur definierten Flüchtlingsgruppen zu Gute kommen können; in diesem Kontext ist das Programm übrigens die einzige Ausnahme, die die Bundesregierung zugelassen hat.
- Vor Jahren hat der DOSB das „Rezept für Bewegung“ und das Qualitätssigel SPORT PRO GESUNDHEIT entwickelt. Beide haben Eingang in das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz gefunden. Diesem erfreulichen Ergebnis ist eine jahrelange, intensive und zielgerichtete Lobbyarbeit des DOSB vorausgegangen. Sportvereine werden künftig davon profitieren - nicht nur finanziell, sondern auch durch Stärkung ihres Angebotsspektrums. Neben den Landessportbünden hat dies inzwischen eine Reihe von Spitzenverbänden erkannt und setzt das Siegel inzwischen gezielt und erfolgreich als Instrument der Mitgliederbindung und -gewinnung ein.
- Mit den Sternen des Sports, die Bundeskanzlerin und Bundespräsident im jährlichen Wechsel verleihen, stellen wir prominent heraus, dass die Vereine das Fundament unserer Gesellschaft sind, wie es Thomas Bach schon in seiner Grundsatzrede in der Frankfurter Paulskirche am 20. Mai 2006 formuliert hat.
DOSB und Landessportbünde bauen keine Parallelwelten auf, sondern arbeiten Hand in Hand. Denn die LSB wirken auf Länderebene, der DOSB auf Bundesebene, somit ergänzen sie sich damit in bester demokratischer Tradition in Deutschland.
Dass der DOSB sich seit Jahren aktiv um Good Governance kümmert, ist eine absolute Notwendigkeit in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft. Gerade im Thema Korruption hat es in den vergangenen Jahren einen Kulturwandel gegeben, dem sich auch der Sport stellen muss und dem er sich auch stellt. Der DOSB hat sich dabei mit Korruptionsexperten wie Transparancy International Deutschland e.V. beraten und so seinen Blick auf die Anforderungen einer zeitgemäßen Verbandsführung geweitet. Good Governance und Compliance sind kein Placebo, sondern das Thema der Gegenwart und der Zukunft, auch für den Sport – nicht als Projekt sondern als ständig sich weiterentwickelnder Prozess, der die tägliche Arbeit begleiten und der täglich gelebt werden muss. Korruptionsexperten raten, sich an erfolgreichen Compliance-Strukturen aus der Wirtschaft zu orientieren und sie für gemeinnützige Organisationen anzupassen. Das haben wir getan.
Der DOSB hat seine Strukturen modernisiert, und sie den Anforderungen an eine gemeinnützige Organisation dieser Größe angepasst, um auch strukturell zeitgemäß und zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Mit der neuen Struktur hat der DOSB nicht etwa eine doppelte Führungsstruktur eingeführt, sondern durch die klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten und die Rolle des Präsidiums als u.a. Kontrollorgan des Vorstands die Compliance hergestellt.
Strukturen und Arbeitsweise des DOSB werden derzeit von der Unternehmensberatung Ernst & Young überprüft. Die Führungsakademie des DOSB ist lediglich eingebunden, um fachliche Unterstützung zu geben, weil es sich beim DOSB eben um kein Unternehmen, sondern eine gemeinnützige Sportorganisation handelt. Die Auswertung der Effizienzanalyse nimmt selbstverständlich E&Y vor.
Der DOSB hat nicht das Anti-Doping-Gesetz zu verhindern versucht, sondern er hat seine Anmerkungen und lediglich einen Kritikpunkt eingebracht, wie im Übrigen auch viele andere Experten, z.B. aus dem juristischen Bereich. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat dies erst unlängst im SZ-Interview genauso bestätigt. Der Kritikpunkt des DOSB (Parallelität von sportrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren) ist nicht dadurch motiviert, Dopingbetrüger schützen zu wollen, im Gegenteil: Wir befürchten, dass das Aufeinanderfolgen von sportrechtlicher Sperre und anschließendem Strafverfahren zu Freisprüchen von zuvor gesperrten Sportlern und damit zu einer De-Legitimierung der sportrechtlichen Sanktionen führen kann, wenn z. B. einem gesperrten Sportler seine Einlassung nicht widerlegt und/oder Vorsatz vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Aber jetzt gibt es das Gesetz, und wir akzeptieren selbstverständlich die Entscheidung des Gesetzgebers. Insgesamt begrüßen wir das Gesetz, vor allem die Stärkung der NADA und der Schiedsgerichtsbarkeit. Im Sinne einer effektiven Dopingbekämpfung haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Gesetz und seine Auswirkungen nach fünf Jahren evaluiert werden, um ggf. weitere Verbesserungen vorzunehmen. Und wir hoffen, dass es wirkt und unsere Befürchtungen nicht eintreffen.
Frankfurt, 12. Mai 2016
(Quelle: DOSB)