Verfahren gegen BDR-Vizepräsident Sprenger eingestellt
Das Ermittlungsverfahren gegen den Vizepräsidenten des Bundes Deutscher Radfahrer, Udo Sprenger (Wiesbaden), wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Untreue wurde von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden eingestellt.

07.05.2008

Die Staatsanwaltschaft Wiesbadenschreibt in ihrer Einstellungsverfügung: „Es besteht kein begründeter Tatverdacht mehr. Ausgeschlossen werden kann anhand der durchgeführten Ermittlungen ein systematisches Doping unter Mitwirkung des Beschuldigten Udo Sprenger oder eines anderen Mitgliedes der Teamleitung. Für die Existenz schwarzer Kassen haben sich keinerlei konkrete Hinweise ergeben. Das Ermittlungsverfahren gegen Udo Sprenger war daher einzustellen.“