Willkommen - Sport für Flüchtlinge in Thüringer Vereinen, Justizministerium stellt Lottogelder zur Förderung bereit

21.07.2015
Schon lange forderte der Landessportbund Thüringen von der Politik eine finanzielle Unterstützung, damit Sportvereine Flüchtlinge und Asylsuchende mit entsprechenden Angeboten einbinden und somit integrieren können. Ein erster Schritt sind die nun bereitgestellten Mittel aus Lottogeldern in Höhe von 4.500 Euro durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dieses Budget ermöglichte es, mit dem Versicherungspartner Büchner Barella eine Pauschalvereinbarung abzuschließen, mit der die Teilnehmer abgesichert sind – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein.
Bis zu 12.000 Flüchtlinge und Asylbewerber werden bis Ende des Jahres in Thüringen erwartet. Sie alle verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichsten Beweggründen - unfreiwillig. Vereine tragen schon lange dazu bei, dass Flüchtlinge aktiv in die Angebote des organisierten Thüringer Sports einbezogen werden, um ihnen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen. Der Sport kann ihnen das Gefühl vermitteln, willkommen zu sein und ist damit ein wichtiger Faktor für ein respekt- und friedvolles Zusammenleben in Thüringen. Bisher fehlte die versicherungsrechtliche Absicherung gegen die Risiken eines Sportunfalls oder Haftpflichtschadens im Vereinssport. Die nun bereitgestellten Lottomittel ermöglichen den Abschluss einer Versicherung zunächst bis zum Jahresende 2015.
Hinweise zu Vereinsangeboten
Vereine, die mit Angeboten aktiv auf Flüchtlinge zugehen, sollten bei der Organisation und Durchführung wichtige Hinweise beachten. Damit der Versicherungsschutz gewährt wird, müssen alle Teilnehmer namentlich dokumentiert werden. Während des Sportangebotes muss mindestens ein Betreuer mit Kenntnissen zur betriebenen Sportart ständig anwesend sein. Ab 25 Teilnehmern sind zwei Betreuer notwendig. Diese sollten die Sportstätte als Erste betreten und als Letzte verlassen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verletzung sollten die Betreuer den verantwortlichen Leiter der Gemeinschaftsunterkunft und je nach Verletzungsgrad einen Arzt informieren. Um Probleme beim Zusammentreffen verschiedener Kulturen zu vermeiden, empfiehlt der LSB engagierten Vereinen, sich rechtzeitig mit den in den Regionen bestehenden Netzwerken für Integrationsarbeit in Verbindung zu setzen, um Herkunftsland, Gründe der Flucht und kulturelle Gepflogenheiten und Bräuche zu erfahren. Dies erleichtert den Umgang der Verantwortlichen und Betreuer des Vereins mit den Flüchtlingen. Der LSB bietet Verantwortlichen aus Sportvereinen zur Erweiterung interkultureller Kompetenzen das Qualifizierungsangebot „Sport Interkulturell“ an, welches vom 30. Oktober bis 1. November in der Landessportschule Bad Blankenburg stattfindet.
Vereinsmitgliedschaft bei Teilnahme an Wettkämpfen
Sobald Flüchtlinge und Asylsuchende an Wettkämpfen oder am Wettspielbetrieb teilnehmen, ist aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Vereinsmitgliedschaft zwingend erforderlich. Auskünfte zur Ausstellung von Spielgenehmigungen und Spielerpässen erteilen die entsprechenden Sportfachverbände. Kein Versicherungsschutz besteht für das Wegerisiko zu den Sportstätten und für Angehörige, wenn diese als Zuschauer oder Besucher dabei sind sowie für das Abhandenkommen von Wertsachen und anderen Dingen durch Diebstahl.
Förderung der Vereine notwendig
Natürlich weiß der LSB, dass ein Versicherungspaket allein nicht ausreicht, um Vereine beim Aufbau entsprechender Angebote ausreichend zu unterstützen. So gehen die Gespräche mit der Landesregierung weiter, um das Vereinsengagement entsprechend finanziell fördern zu können. Schließlich werden oftmals grundlegende Dinge wie Sportbekleidung, zusätzliche Sportgeräte, die Übernahme von Fahrtkosten zu den Trainingsstätten oder Honorare für Übungsleiterentschädigung benötigt. Bis dahin steht eines fest, Thüringer Sportvereine können und wollen helfen, Flüchtlingen und Asylsuchenden einen guten Start in einer neuen Umgebung zu ermöglichen, eine entsprechende Förderung dabei ist jedoch zwingend notwendig. Der LSB bleibt dran,der Abschluss eines Versicherungspakets soll nur der erste Schritt sein.