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Zahlungen an Opfer des DDR-Dopingsystems abgeschlossen

<p></p> <p>Frankfurt a. M.,11. Okt. 2007. Mit dem heutigen Tag wurden die Zahlungen an die Opfer des staatlichen Doping-Systems der DDR abgeschlossen. Damit wurde ein Verfahren beendet, das seit Januar 2007 zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Jenapharm GmbH &#38; Co. KG sowie den Anw&#228;lten der Doping-Opfer durchgef&#252;hrt wurde. Zus&#228;tzlich zu den Zahlungen an insgesamt 157 Personen erh&#228;lt der Doping-Opfer-Hilfe e.V. (DOH) eine Sonderzahlung, die f&#252;r besondere H&#228;rtef&#228;lle eingesetzt werden soll. &bdquo;Uns war es wichtig, dass sich der deutsche Sport seiner &#252;bernommenen moralischen Verantwortung stellt, und das haben wir &ndash; auch mit Hilfe des Bundes, f&#252;r die wir dankbar sind &ndash; getan&ldquo;, sagte Dr. Michael Vesper, Generaldirektor des DOSB, aus Anlass des Abschlusses der Zahlungen. </p> <p>Bereits im Dezember 2006 hatten DOSB und Jenapharm in zwei Vergleichen mit den Anw&#228;lten der Doping-Opfer eine grunds&#228;tzliche Einigung &#252;ber Schmerzensgeld-Zahlungen in H&#246;he von insgesamt bis zu rund 3,2 Mio. &euro; erzielt. Seit Anfang 2007 wurde in einem mit den Anw&#228;lten abgestimmten Einzelpr&#252;fverfahren untersucht, ob die Voraussetzungen f&#252;r eine Zahlung vorliegen. Hierzu z&#228;hlten ein Nachweis der leistungssportlichen Vergangenheit sowie die fach&#228;rztliche Begutachtung der Anspruchsteller. Die Pr&#252;fung musste eine gesundheitliche Beeintr&#228;chtigung der Betroffenen in Folge der Einnahme von Dopingmitteln wahrscheinlich erscheinen lassen. </p> <p>Im Ergebnis der Pr&#252;fungen wurden insgesamt knapp 2,9 Mio. &euro; an 157 Personen ausgezahlt. &bdquo;Die Gespr&#228;che, die wir seit Januar gef&#252;hrt haben, sind ausgesprochen fair und offen verlaufen. Die Pr&#252;fung war sehr umfassend, Argumente wurden stets geh&#246;rt und abgewogen, neue Argumente zugelassen&ldquo;, sagte Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner, einer der auf Seiten der DDR-Dopingopfer beteiligten Anw&#228;lte, zum Pr&#252;fungsverfahren. In besonders schwierigen F&#228;llen wurden zudem im Einvernehmen mit den Anw&#228;lten der Sportler wissenschaftliche Gutachter hinzugezogen. </p> <p>Aufgrund des Ergebnisses der Einzelfallpr&#252;fungen konnten 370.000 &euro; aus den in den Vergleichen zugesagten Mitteln nicht ausgezahlt werden. Dieses Geld soll jetzt f&#252;r H&#228;rtef&#228;lle jener DDR-Dopingopfer eingesetzt werden, die sich nach Abschluss der Vergleiche gemeldet haben. Der Doping-Opfer-Hilfe e.V. hat sich dazu bereit erkl&#228;rt, die Verteilung und Auszahlung dieser Mittel zu &#252;bernehmen. Er wird dabei durch einen Beirat unterst&#252;tzt, dem u. a. Fachleute des DOSB und des Bundesverwaltungsamtes angeh&#246;ren. </p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

11.10.2007

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