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Zukunft Stadtgrün – Stadtnatur bewegt

Stadtnatur verbessert nicht nur das Klima in Deutschlands Städten, sondern ist als Sportraum auch Ort der Begegnung und stärkt den sozialen Zusammenhalt.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

23.11.2017

Bürgerinnen und Bürger nutzen zunehmend Grün- und Freiräume als Erholungs- und Sporträume, die so zu Orten für gesundheitspräventive Sportangebote für alle Altersgruppen in der gestressten Stadt werden. Mit diesem wachsenden Interesse am Outdoor-Sport rückt die Natur als Sportraum zunehmend in den Fokus.

„Der Erhalt und die Förderung von Stadtnatur muss in der Stadtentwicklung aus sport- wie aus umweltpolitischen Gründen eine noch größere Bedeutung beigemessen werden“, so Christian Siegel, stellvertretender Ressortleiter Breitensport, Sporträume im DOSB. „Deshalb freuen wir uns, dass sich der Bund mit dem Weißbuch ,Grün in der Stadtʻ, das im Mai durch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks vorgestellt wurde, ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre gegeben hat.“

Das Weißbuch definiert zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen zur Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen in den Städten. Dabei geht es unter anderem um eine bessere rechtliche Verankerung der städtischen grünen Infrastruktur, um gezieltere Fördermaßnahmen, die Durchführung von Modell- und Forschungsvorhaben, aber auch um eine verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren.

Das Bundesbauministerium startet 2017 das neue Bund-Länder-Programm der Städtebauförde-rung „Zukunft Stadtgrün" und stellt dafür 2017 50 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur bereitgestellt.

Sie können in diesem Sinne auch für sportbezogene städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung beziehungsweise Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte dienen.

Die Maßnahmen leisten damit einen Beitrag zur Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit ins-besondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie zum Erhalt der biolo-gischen Vielfalt und der Naturerfahrung.

Gefördert werden insbesondere:

  • die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Erarbeitung und Fortschreibung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
  • die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiflächen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen,
  • die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung,
  • die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung beziehungsweise Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,
  • Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise -freiheit,
  • die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, hier auch im Rahmen des „Tags der Städtebauförderung“, Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten.

Die Unterstützung erfolgt als Bundesfinanzhilfe gemäß Artikel 104b Grundgesetz an die Länder auf der Grundlage der gemeinsamen jährlichen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern (VV StBauF), die 2017 um entsprechende Regelungen zum Programm „Zukunft Stadtgrün“ ergänzt wird (ErgVV StBauF).

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Kosten mit einem Drittel. Nähere Infos zur Umsetzung des Programms stellen die zuständigen Landesministerien zur Verfügung.

(Quelle: DOSB-Presse, Ausgabe 47)

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