Den bei weitem größten Anteil an diesem Förderbetrag haben mit 3,1 Milliarden Euro die Städte und Gemeinden getragen. 668 Millionen Euro entfielen auf die Bundesländer und 127 Millionen Euro auf den Bund. Obwohl das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die Sportförderung enthält, ergeben sich Zuständigkeiten für Teilgebiete des Sports aus verschiedenen Grundgesetz-Artikeln, z. B. die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten betreffend.
Darüber hinaus haben sich im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen von Bund und Ländern über die Finanzierung öffentlicher Aufgaben sogenannte „ungeschriebene Bundeskompetenzen“ und Finanzierungszuständigkeiten entwickelt, die zahlreiche Ebenen des Sports betreffen. Sportrelevante Normen enthalten auch andere Rechtsgebiete im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes wie z. B. das Jugendrecht, Umweltrecht und das Baurecht. Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung der sportbezogenen Themen ist die Bundesregierung gut gerüstet, wie der folgende Überblick deutlich macht.
Zusätzlich zu dem in der Bundesregierung für die Sportförderung zu-ständigen Bundesministerium des Innern (BMI), zu dessen Geschäftsbereich auch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Bonn und das Bundesverwaltungsamt in Köln zählen, befassen sich - vom Bundespräsidialamt bis zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - insgesamt noch weitere l3 Bundesministerien und oberste Bundesbehörden fortlaufend mit Angelegenheiten des Sports. Außer den Bundesministerien für Justiz, Verbraucherschutz und Wirtschaft verfügen alle Ressorts der Bundesregierung über eine Position oder mehrere Referate, die sich - teils ausschließlich, teils unter anderen - regelmäßig mit Fragen aus dem Bereich des Sports beschäftigen.
Im BMI ist dies die nach wie vor in Bonn ansässige Abteilung SH (Sport, Spätaussiedler, Hilfe für deutsche Minderheiten) unter der Leitung von Ministerialdirektor Klaus Pöhle, deren Unterabteilung Sport (Leiter Ministerialdirigent Gernot Witzlau) sich in vier Organisationseinheiten, das Referat SH I l, die Arbeitsgruppe SH I 2, das Referat SH I 3 sowie den Stab Fußball-WM 2006 gliedert. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Direktor Dr. Martin-Peter Büch) arbeitet in fünf Bereichen, beim Bundesverwaltungsamt in Köln ist das Referat II A l für „Förderungsmaßnahmen im Bereich Sport“ zuständig.
Sogar zwei Referate (Z 5 und 13) nehmen für den Bundespräsidenten als Schirmherrn des deutschen Sports im Bundespräsidialamt sportliche Angelegenheiten wahr. Für den Regierungschef ist im Bundeskanzleramt das Referat 126 (Ministerialrat Jochen Krannich) für Fragen des Sports zuständig. Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sorgt das Referat 305 für „Informationen und Öffentlichkeitsarbeit über innenpolitische Angelegenheiten des Sports“. Für vielfältige Aufgaben im Rahmen internationaler Sportbeziehungen ist - neben dem BMI - auch das Referat 605 des Auswärtigen Amtes Ansprechpartner in der Bundesregierung.
Im Bundesministerium der Finanzen beschäftigen sich vier Referate u. a. mit Sportfragen im Bundeshaushalt, Steuerfragen aus dem Bereich des Sports, Fragen der Olympiabewerbung 2012 sowie der Fußball-WM 2006. Unter anderem mit „Versehrtenleibesübungen“ und Rehabilitationssport sowie der Koordinierung des Breitensports im Bereich Prävention befassen sich sechs Referate und eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Grundsatzangelegenheiten für den Sport in den Streitkräften und für die Spitzensportförderung bei der Bundeswehr fallen in die Zuständigkeit des Referats Fü S I 5 des Bundesministeriums der Verteidigung.
Zahlreiche schon aus dem Namen hervorgehende Bezugspunkte zu ent-sprechenden Bereichen des DSB hat bereits seit Jahrzehnten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, insbesondere für die Förderung der Sportjugend, von Frauen im Sport und durch die Zuständigkeit für den Zivildienst. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist u. a. für planungsrechtliche Angelegenheiten auch im Bereich von Sport zuständig.
Eine Vielfalt von sportreleva nten Aufgaben nimmt heute das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Referat N II 3) wahr, vor allem bei der Entwicklung und Bewertung umweltverträglicher Sportkonzepte und durch die Geschäftsführung des „Beirates für Umwelt und Sport“ dieses Ministeriums. Bleiben noch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Aufgabenbereich Sport im Bildungsbereich (Referat 214) und - last not least - das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem für die Sportförderung in den Entwicklungsländern zuständigen Referat 311.