296 Anträge auf Entschädigung - Doping-Opfer aus der ehemaligen DDR dürfen hoffen

 

Am Ende wurde die Prognose von Birgit Boese über die Zahl der Anträge der Dopingopfer aus der ehemaligen DDR auf

eine Entschädigung doch noch deutlich übertroffen. Bei Ablauf der Antragsfrist wurden beim zuständigen Bundesverwaltungsamt in Köln 296 entsprechende Dokumente gezählt, während die Leiterin der Berliner Beratungsstelle für Dopingopfer noch von einer wahrscheinlichen Zahl von 250 Anträgen gesprochen hatte. Lange Zeit sah es sogar noch nach einer viel niedrigeren Quote aus. Am 31. März, dem Stichtag, waren es kurz vor Ende der Frist lediglich 197 Anträge gewesen.

Die sportpolitische Sprecherin der SPD, Dagmar Freitag, machte eine hohe psychologische Barriere bei den Sportlern für die vielen Anträge im letzten Moment verantwortlich. „Es wird ja etwas in Frage gestellt, auf das die Betroffenen stolz waren“, sagte Freitag. Im Januar hatte die Kölner Behörde gerade einmal rund 30 Einsendungen gezählt. Insgesamt gehen Sporthistoriker von einer Zahl von 500 bis 1.000 ehemaligen Sportlern aus, die durch Doping in der ehemaligen DDR geschädigt worden sind. In der Woche vor Ablauf der Frist hatten mehrere Spitzenpolitiker der SPD die potenziellen Opfer des Doping-Missbrauchs in der ehemaligen DDR noch dazu aufgefordert, zumindest formlos ihre Ansprüche anzumelden, denn eine Fristverlängerung wird es auf keinen Fall geben, wie es zuletzt im Sportausschuss hieß.

Welche Entschädigung jeder Einzelne jetzt erhalten wird, steht noch nicht fest. Insgesamt zwei Millionen Euro sind von der Bundesregierung für das Dopingopfer-Hilfegesetz zur Verfügung gestellt worden. Diese Summe wird nun zu gleichen Teilen unter allen Antragstellern aufgeteilt werden. Allerdings muss nun jeder Betroffene nachweisen, dass wirklich ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Für die entsprechenden Gutachten wird jedem nochmals eine Frist von wahrscheinlich drei Monaten eingeräumt.

Erst danach wird über die Bewilligung entschieden. Im Gesetz ist zudem ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Und jedem Abgelehnten steht auch der normale Rechtsweg offen, so dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch einige Zeit ins Land gehen könnte. Allerdings hat sich der Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Peter Rauen (CDU), schon dafür eingesetzt, dass es Abschlagszahlungen geben wird.

Offen ist derzeit noch, ob Birgit Boese ihre Beratungstätigkeit fortsetzen kann. Die weitere Finanzierung ihrer Stelle, für die der Deutsche Sportbund bisher eingesprungen war, ist noch offen. „Es wäre aber wichtig ihr Wissen beizubehalten“, meinte Dagmar Freitag. Im Bundesinnenministerium gibt es Überlegungen, die Beratungsstelle der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Bonn anzugliedern. Zudem soll im benachbarten Bundesinstitut für Sportwissenschaft eine Langzeit-Studie über die Nebenwirkungen des Dopings initiiert werden.