3. Internationaler Sport-Recht Kongress am 07. und 08.11. in Bonn

Der Schutz der Athletenrechte im neuen Anti-Doping-Regelwerk ist ein Schwerpunktthema

Mit Vorträgen von Proff. Haas und Rössner



Am 07. und 08. November 2003 findet in Bonn der 3. Internationale Sport-Recht Kongress statt. Er beschäftigt sich mit aktuellen und grundsätzlichen, nationalen und internationalen Aspekten des Sportrechts. Namhafte europäische Rechtsanwälte, Richter, Juristen und bedeutende Experten garantieren ein hohes Niveau.

 

Der Kongress steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Michael Vesper, stellvertretender Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und verantwortlicher Minister für den Sport.

 

In einem Grundsatzvortrag beschäftigt sich Prof. Dr. Haris Tagaras am 7.11. mit "Olympischen Spielen und den Pflichten des Staates (Griechenland)". Aus der Sicht des Spitzensports ist auch das Thema "Der Sportler und sein Vertrag – Arbeitnehmer oder Dienstleistender (Ich-AG)? von Interesse, das aus der Sicht unterschiedlicher Interessen und nationaler Sichtweisen dargestellt wird. Im Kontext des neuen Welt-Anti-Doping-Codes thematisiert Prof. Dr. Ulrich Haas (Mainz) Konflikte mit dem europäischen Rechtssystem und Prof. Dr. Dieter Rössner Marburg) Athletenrechte und ihren gerichtlichen Schutz.

 

Über das genaue Programm, Teilnahmegebühren etc. können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen auf der Homepage der Veranstalter informieren:

www.sportrechtskongress.de

 

 



Weitere Links:
Der 3. Internationale Sport-Recht Kongress im Internet