38. Deutscher Kongress für Sportmedizin und Prävention vom 25.-27.09.2003 in Potsdam

Prof. Dr. Kindermann referiert zur Dopingproblematik

Prof. Dr. Kindermann, Leitender Mannschaftsarzt des deutschen Olympiateams, referiert zur Dopingproblematik

"Sport als Medizin" ist das Leitmotiv des 38. Deutschen Kongresses für Sportmedizin und Prävention, der vom 25. bis 27. September 2003 an der Universität Potsdam stattfindet. Das aktuelle Heft der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin bildet den Abstractband mit einer Vorschau auf alle Plenar- , Schwerpunkt- und Kurzvorträge.

 

Zum Schwerpunktvortrag "Dopingproblematik und aktuelle Dopingliste" wird der leitende Mediziner der deutschen Olympiamannschaft, Prof. Dr. Wilfried Kindermann, Institut für Sport- und Präventivmedizin, Universität des Saarlandes, Saarbrücken, angekündigt

 

Im Abstract zu seinem Vortrag heißt es:

 

"Das Konzept der Dopingliste besteht darin, Wirkstoffe und Methoden zu verbieten, die die sportliche Leistungsfähigkeit beeinflussen, potenziell gesundheitsgefährdend sind und dem Geist des Sports widersprechen. Die Dopingliste kann keine Drogenliste sein, sondern sie soll Leistungsmanipulationen und daraus resultierende unfaire Wettkampfbedingungen verhindern. Deshalb sollte der leistungsbeeinflussende Effekt das primäre Kriterium für die Dopingliste darstellen. Nicht alles wirkt leistungssteigernd, was gegenwärtig verboten ist. Unter evidenzbasierten Gesichtspunkten müsste die Dopingliste revidiert und neu geordnet werden. Für Blutdoping, Erythropoietin, anabole Steroide und Stimulanzien vom Amphetamintyp ist die Beeinflussung der Leistungsfähigkeit unstrittig. Hingegen existiert keine Evidenz für einen ergogenen Effekt von vorwiegend peripher wirkenden Sympathikomimetika, Cannabinoiden, Narkotika und inhalativen Beta-2-Agonisten. Kreatin, das bisher nicht verboten ist, stellt ein spezielles Problem dar, weil es in der täglichen Nahrung enthalten ist. Eine Fokussierung der Verbotsliste auf leistungsbeeinflussende Wirkstoffe und Methoden würde den bürokratischen Aufwand vermindern und zu weniger, oft fragwürdig erscheinenden Ausnahmegenehmigungen führen. Da die Ressourcen für das Anti-Doping-System nicht unbegrenzt sind, sollte darüber nachgedacht werden, was mit welchem Aufwand kontrolliert wird. Beispielsweise ist für Erythropoietin-Kontrollen jeder Aufwand gerechtfertigt".



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