5 Fragen an Dr. Joachim Rücker

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2023 haben wir einzelnen Mitgliedern des DOSB-Menschenrechtsbeirates fünf Fragen zum Thema “Sport und Menschenrechte” gestellt.

Dr. Joachim Rücker im Rahmen der 20. DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 in Frankfurt am Main. Foto: DOSB / Frank May
Dr. Joachim Rücker im Rahmen der 20. DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 in Frankfurt am Main. Foto: DOSB / Frank May

Teil 1 mit Dr. Joachim Rücker, dem Geschäftsführer des DOSB-Menschenrechtsbeirates, der als Experte für Menschenrechte, Migration und Urbanisierung bereits in zahlreichen politischen und diplomatischen Ämtern u.a. als ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf oder als Präsident des UN-Menschenrechtsrats (2015) gewirkt hat. 

 

Beim Thema Sport und Menschenrechte denke ich zuerst an…

die Chancen für den Sport, kleinere und größere Konflikte zu vermeiden, oder jedenfalls gut mit ihnen umzugehen, und damit auch auf diesem Feld positiv in die Gesellschaft hineinzuwirken. 

 

Ich bin Geschäftsführer des DOSB-Menschenrechtsbeirats, weil…

das Thema Sport und Menschenrechte völlig zu Recht in das Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt ist und ich sehr gerne einen Beitrag dazu leisten möchte, es im organisierten Sport noch besser zu verankern. 

 

Das größte Potenzial des Sports und seiner Verbände, einen positiven Beitrag zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte zu leisten, …

liegt in seiner Natur: er setzt auf Gleichberechtigung, er integriert, er baut auf ethischen Prinzipen und dem Geist des Fairplay auf.  

 

Grenzen beim Thema Sport und Menschenrechte sehe ich ...

unter anderem in der praktischen Umsetzung der UN-Leitlinien. Wir müssen nicht sofort alles „machen“, sondern uns zunächst auf die wichtigsten Themen konzentrieren, dann sind wir effektiver. 

 

Was kann der Sport von anderen Gesellschaftsbereichen lernen?

Von NGOs (den sogenannten Non-Governmental Organisations (Deutsch: Nichtregierungsorganisationen)) können wir lernen, wie erfolgreiche Kampagnen organisiert werden. Von der Wirtschaft können wir lernen, warum Wettbewerb als Steuerungsprinzip oft besser funktioniert als Monopole. Von der Politik können wir lernen, dass Kompromisse in der Demokratie normal sind und nichts Schlimmes. Von der Wissenschaft lernen wir fast jeden Tag durch neue Studien und Empfehlungen, wir können stolz sein auf die Sportwissenschaft in Deutschland. 

 

Hintergrund: Der DOSB-Menschenrechtsbeirat wurde gemäß § 23 der DOSB-Satzung berufen und auf der 19. DOSB-Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2022 in Baden-Baden vorgestellt. Der Beirat, um dessen Geschäftsführer Dr. Joachim Rücker, unterstützt den DOSB bei der Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und steht unter anderem bei der Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beratend zur Seite. Die Beiratsmitglieder zeichnen sich durch eine hohe Fachexpertise im Themenfeld “Sport und Menschenrechte” aus und vertreten unter anderem folgende im Themenfeld relevante Anspruchsgruppen: Athlet*innen, DOSB-Mitgliedsorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft. 

(Quelle: DOSB)


  • Dr. Joachim Rücker im Rahmen der 20. DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 in Frankfurt am Main. Foto: DOSB / Frank May
    Dr. Joachim Rücker im Rahmen der 20. DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 in Frankfurt am Main. Foto: DOSB / Frank May