50 JAHRE BAFL - ASYLPOLITIK STEUERN UND MISSBRAUCH BEKÄMPFEN

Berlin (bmi/bafl) Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) feierte heute im Beisein des Bundesinnenministers Otto Schily sein 50-jähriges Bestehen. Seit dem Jahr 1953 führt das BAFL in Nürnberg das gesetzlich geregelte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Deutschland durch.

 

Bundesinnenminister Schily erklärt hierzu:

"Die Bundesrepublik Deutschland gewährtseit mehr als 50 Jahren politisch Verfolgten Schutz und setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Dies zeichnet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aus.

Die Bundesregierung wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass Deutschland humanitäre Verantwortung übernimmt und seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird. Gleichzeitig wird sie aber auch Fehlentwicklungen entgegentreten. Nicht politisch Verfolgte dürfen unseren Flüchtlingsschutz nicht zu Einwanderungszwecken missbrauchen. Mithilfe des Zuwanderungsgesetzes wird der Asylmissbrauch noch entschiedener verhindert, werden die Verfahren beschleunigt und eine raschere Durchsetzung derAusreisepflicht erreicht werden. Zudem muss die Asylanerkennung unverzüglich widerrufen werden, wenn die Gründe für die Asylgewährung nicht mehr vorliegen. Daher haben wir die Widerrufsmöglichkeiten mit dem Sicherheitspaket 2 erweitert und wenden dieses Instrument auch entschlossen an.  

Zuwanderungspolitik ist aber nicht nur eine nationale Aufgabe. Das Wanderungsgeschehen wird zunehmend von internationalen Schleppern und Schleuserbanden bestimmt. Dem kann man nur durch ein gemeinsame Migrations- und Asylpolitik in Europa wirksam entgegentreten. Die Europäische Gemeinschaft hat daher im Amsterdamer Vertrag im Jahr 1999 beschlossen, ihre Politik auf diesem Feld zu harmonisieren. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedsstaaten kein leichtes Unterfangen. Trotzdem ist uns gelungen, einen Konsens in wichtigen Fragen herzustellen. So haben wir die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber (Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen) und die Zuständigkeitskriterien für Verfahren vereinheitlicht. Dies verhindert, dass Asylbewerber mehrfach Anträge stellen und von einem Land ins nächste wandern. Das Asylshopping in reiche Mitgliedstaaten haben wir damit unterbunden. Wir werden uns auch in Zukunft in Brüssel dafür einsetzen, einheitlich geregelte Verfahren zu erreichen und die illegale Einwanderung noch härter zu bekämpfen.

Die Entscheider des BAFL haben seit seiner Gründung mehr als 3,5 Millionen Anträge auf Asyl geprüft. Ihrer Arbeit kommt ein hohes Maß an Verantwortung zu. Denn sie haben darüber zu entscheiden, ob einem Menschen das Recht auf Asyl gewährt wird. Sie prüfen die Aussagen der Antragsteller auf ihre Glaubwürdigkeit hin und informieren sich dafür umfassend und intensiv über die Situation in den jeweiligen Herkunftsländern. Ihre Entscheidung ist folgenschwer und sie werden oft Zeugen grausamer Schicksale. Ich habe höchsten Respekt vor ihrer Arbeit, für die ich ihnen heute ausdrücklich danken möchte.    

Das BAFL hat sich mit über 2.300 Mitarbeitern und 24 Außenstellen zu einer modernen und innovativen Bundesbehörde entwickelt. Es gewährleistet zügige Asylverfahren auf der Basis einer umfassenden und gewissenhaften Sachverhaltsaufklärung.

Zudem hat das BAFL eine umfassende Kompetenz in Migrationsfragen erworben und sich damit zu einer im In- und Ausland anerkannten Institution entwickelt. Es bündelt die Programme des Bundes zur Förderung der sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration. Von hier aus werden neue und wegweisende Ansätze im Bereich der Integrationspolitik verfolgt. Damit steht fest, dass diese Behörde auch weiterhin Aufgaben von hohem gesellschaftlichen Rang zu erfüllen hat."