Abstimmungsverfahren bei der Wahl des deutschen Olympiabewerbers 2012

Die Entscheidung am 12.04. wird unter notarieller Aufsicht mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt

Verfahren unter notarieller Aufsicht

Die Entscheidung um die deutsche Olympiabewerbung 2012 wird in München unter notarieller Aufsicht und mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.

 

Bei diesem System handelt es sich um eine elektronische Anlage, mit deren Hilfe die stimmberechtigten Mitglieder in den Wahlgängen abstimmen. Das jeweilige Wahlergebnis wird in Säulendiagrammen auf einer Videoleinwand dokumentiert.

 

Die NOK-Mitglieder erhalten ihre drahtlose Abstimmeinheit zu Beginn der Mitgliederversammlung. Während der einzelnen Wahlgänge können die Mitglieder innerhalb einer vorgegebenen Zeit mit Hilfe dieses Geräts ihre Stimme abgeben. Jeder der fünf Städte bzw. Segelstandorte ist eine bestimmte Ziffer auf dem Abstimmungsgerät zugeordnet, die für die gesamte Dauer der Wahl gilt. Die Reihenfolge der Städte für das Wahlverfahren war am 17. März 2003 anlässlich eines Empfangs des Bundespräsidenten in Berlin ausgelost worden.

 

Die Wahl erfolgt geheim. Das einzelne Abstimmverhalten der Mitglieder wird weder bekannt noch gespeichert. Allein das summenkräftige Wahlergebnis jedes Wahlgangs wird festgehalten.

 

Gewählt ist die Stadt, die eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) auf sich vereinigt. Solange eine Stadt in einem Wahlgang diese erforderliche – absolute - Mehrheit nicht erhält, scheidet jeweils die Stadt mit der geringsten Stimmenzahl aus. Bei gleicher Stimmenzahl innerhalb eines Wahlgangs wird unter den betreffenden Städten eine Stichwahl durchgeführt. Führt auch die Wiederholung der Stichwahl wieder zu Stimmengleichheit, folgt der Losentscheid.

 

Die gemeinsame Bekanntgabe der Bewerberstadt und des Segelstandortes erfolgt am 12.04. voraussichtlich zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr. Die summenkräftigen Detail-Ergebnisse zu den einzelnen Wahlgängen werden erst am Ende der Mitgliederversammlung zugänglich gemacht.