Anhörung zur Fernsehrichtlinie "TV ohne Grenzen" in Brüssel

Als einziger Repräsentant des Sports war der Deutsche Sportbund (DSB) im Rahmen einer Anhörung der Europäischen Volkspartei (EVP) in das

Europäische Parlament nach Brüssel eingeladen, um dort neben Vertretern der "European Broadcasting Union" sowie der "Association of Commercial Television in Europe" die Interessen und Erfahrungen aus Sicht des organisierten Sports dazustellen.

Für den Deutschen Sportbund forderte Prof. Günther von Lojewski, Vorsitzender der Medienkommission des DSB, unter Berücksichtigung spezifisch nationaler Sportarten eine Vereinheitlichung der Standards. Es gehe nicht an, dass beispielsweise die nationalen Listen in England umfangreicher seien als in Deutschland und somit wesentlich mehr gesellschaftlich bedeutende Sportereignisse im "Free TV" zu sehen seien als hier zu Lande. Ebenso müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass nicht künftig wichtige Sportübertragungen verschlüsselt würden und damit nicht mehr frei empfangbar seien.

Von Lojewski äußerte die Sorge, dass die Erfahrungen, die der Sport im vergangenen Jahrzehnt mit Fernsehrechte-Vermarktern gemacht habe, sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wiederholen könnten: etwa in der Kultur, im gesellschaftlichen Leben, selbst in der Politik. Eine zunehmende Kommerzialisierung führe zuerst zu einer Explosion der Rechtekosten, dann zu einem Zusammenbruch des Marktes, schließlich zu einer Verringerung des Angebotes. Im Schatten weniger hoch kommerzialisierter Sportarten, "die längst in den Börsenteil der Zeitungen gehören", drohten nach von Lojewskis Ansicht den wichtigen sozialen Funktionen des Breitensports in der öffentlichen Aufmerksamkeit ein Schattendasein.

"Geradezu pervers" sei laut Lojewski auch, dass mit der Regionalisierung der Sportrechte in einem zusammenwachsenden Europa wieder Marktgrenzen aufgebaut würden. Dies entspreche nicht den Intentionen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen". Die Richtlinie "TV ohne Grenzen" bildet den legalen Bezugsrahmen für den freien Dienstleistungsverkehr von Fernsehdiensten in der Gemeinschaft. Artikel 3a der Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, individuell über die gesellschaftliche Bedeutung einzelner (Sport) Ereignisse zu befinden, die dann frei und unverschlüsselt empfangbar sein müssen.

Zum Ende des Jahres wird die Kommission einen Anwendungsbericht vorlegen, der unter anderem über das für 2003 vorgesehene Konsultationsprogramm zur Revision der Richtlinie Auskunft geben wird.