Anpassung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge

Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der festgeschriebenen Höchstgrenze der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühr und der Investitionsumlage für gemeinnützige Körperschaften geeinigt.

Konkret werden die Höchstgrenzen  

  • für den Jahresmitgliedsbeitrag von derzeit 1.023 Euro auf 1.440 Euro, 
  • für die Aufnahmegebühr von 1.534 Euro auf 2.200 Euro und 
  • für die Investitionsumlage von 5.113 Euro auf 7.200 Euro 

angehoben. Mit diesen Anpassungen reagiert die Finanzverwaltung - insbesondere auf Anregung des organisierten Sports - auf den gestiegenen Finanzbedarf vieler Vereine. Ein großer Dank an dieser Stelle an alle, die bei der obersten Finanzbehörde ihres Bundeslandes für dieses Anliegen geworben haben.  

Die neuen Höchstgrenzen müssen nun in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen werden, damit diese für die Finanzämter verbindlich werden. Nach derzeitigen Informationen werden die neuen Beitragsgrenzen aber voraussichtlich in allen offenen Fällen, d. h. schon das Jahr 2024 betreffend, Anwendung finden. 

(Quelle: DOSB)