Anti-Doping-Gesetz: Athletenkommission legt Stellungnahme vor

Die DOSB-Athletenkommission hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes eingereicht und darin die wesentlichen Anmerkungen aus Athletensicht gegeben.

Die Athletenvertreter richten sich mit einem Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien. Foto: DOSB/Ronald Bonss
Die Athletenvertreter richten sich mit einem Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien. Foto: DOSB/Ronald Bonss

In dem Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien (Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Bundesministerium für Gesundheit) werden die rechtlichen und praktischen Bedenken geteilt, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zuvor in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hatte.

Im Mittelpunkt der Ausführungen der Athletenkommission stehen die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, das Selbstdoping, die unscharfe Definition des Athletenkreises, der Umgang mit personenbezogenen Daten und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Abschließend erheben die Athleten/innen Forderungen an ein Anti-Doping-Gesetz.

Bereits im Vorfeld hatte sich die Athletenkommission intensiv mit dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf ausgetauscht. Unter anderem hatte es ein persönliches Treffen mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas gegeben.

Opens external link in new windowStellungnahme der DOSB-Athletenkommission

(Quelle: DOSB)


  • Die Athletenvertreter richten sich mit einem Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien. Foto: DOSB/Ronald Bonss
    Die Athletenvertreter richten sich mit einem Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien. Foto: DOSB/Ronald Bonss