Athen 2004: Nächster Schritt im Presse-Akkreditierungsverfahren eingeleitet

Akkreditierung by name

Akkreditierung by name

Die Akkreditierungsformulare zur namentlichen Erfassung der schreibenden Kolleginnen und Kollegen sowie der Fotografen, die von den Olympischen Spielen in Athen berichten, sind in der NOK-Pressestelle eingetroffen und ermöglichen den nächsten Schritt im Akkreditierungsverfahren.

 

Das NOK hat die Formulare mitsamt der Kopie eines Handbuches heute an die akkreditieren Redaktionen gesandt, so dass die ersten bereits morgen eintreffen müssten.

 

Vorab bittet die NOK-Pressestelle herzlich um Beachtung einiger Besonderheiten:

 

Rücksendung an das NOK

 

Verlage, Redaktionen und Freelancer bekommen ein bzw. mehrere einzeln nummerierte und präzis erfasste Original-Formulare gemäß unserer früheren Mitteilung (by number).

 

Wir bitten Sie, diese/s Formular/e sehr sorgfältig auszufüllen und möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. Februar 2004 zurückzusenden an,

 

Nationales Olympisches Komitee

Pressestelle

Dr. Stefan Volknant

Otto-Fleck-Schneise 12

60528 Frankfurt am Main

 

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:

 

 

Handbuch zum Ausfüllen der Formulare

 

Dem Schreiben und dem/den Formular/en liegt die Kopie eines Handbuches zur Erleichterung des Ausfüllens des Formulars bei. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen Ihres Formulars besonders die Seiten 9-13. Die Fotografen werden gebeten zusätzlich die Seiten 6-7 sorgfältig zu studieren.

 

 

Die ausgefüllten Akkreditierungsformulare müssen samt rückseitig beschrifteten Passfotos bis zum 15. Februar beim NOK in Frankfurt/M. vorliegen. Das NOK ist in diesem Falle die entsendende Organisation, die die Formulare entsprechend sammelt, prüft und an ATHOC übermittelt. Eine direkte Zusendung des Formulars an ATHOC ist nicht möglich. Das NOK selbst muss alle Akkreditierungsformulare by name bis spätestens zum 12. März in Athen vorlegen. Danach eintreffende Formulare finden keine Berücksichtigung mehr.

 

Unterschrift und Siegel des NOK erforderlich

Das NOK (nicht ihr Medienhaus) ist die für Sie die verantwortliche, entsendende Organisation. Die Akkreditierungen müssen daher (auf dem Formular unten rechts) vom NOK signiert und gesiegelt werden, bevor sie an ATHOC zurückgehen. Bitte unterschreiben Sie die Formulare daher nicht selbst und senden Sie diese auch nicht direkt an ATHOC zurück.

 

Notwendige Einverständniserklärung bei Fotografen (EP-Formulare):

 

Fotografen müssen auf der ersten Durchschlagsseite des EP-Formulars (und nur dort) eine Einverständniserklärung persönlich unterschreiben, in der sie bestätigen, dass von ihnen aufgenommene Bilder nur zu journalistischen und nicht für werbliche Zwecke verwendet werden. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Akkreditierung nicht möglich.

 

Nicht genutzte Akkreditierungen

 

Bitte teilen Sie uns im Interesse von Kolleginnen und Kollegen, die sich auf der Warteliste befinden auf jeden Fall auch frühzeitig mit, wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag nicht länger aufrecht erhalten können.

 

Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

 

ATHOC hat alle für die Entsendung verantwortlichen NOKs darauf hingewiesen, dass nach griechischem Recht alle Personen, die eine Akkreditierung beantragt haben, darüber informiert werden müssen, dass ihre persönlichen Daten aus Sicherheitsgründen durch ATHOC und die entsprechenden öffentlichen Behörden überprüft werden (vgl. S. 1 des beiliegenden Handbuches).