Verfahren bei vorliegenden Verstößen gegen das Anti-Doping-Regelwerk
Verfahren bei vorliegenden Verstößen gegen das Anti-Doping-Regelwerk
Das Präsidium des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) für Deutschland hat sich auf seiner Sitzung am 21.08. in Frankfurt u.a. mit der Präzisierung von Verfahrensrichtlinien für die von der NOK-Hauptversammlung 2002 verabschiedeten Grundsätzen zur Nominierung der Olympiamannschaft Athen 2004 befasst. Hierbei ging es insbesondere um das Verfahren bei vorliegenden Verstößen gegen das Anti-Doping-Regelwerk
Die Grundsätze besagen, dass Aktive, denen im Zeitraum vom 1. Oktober 2000 bis zum 12. August 2004 ein Verstoß gegen die Anti-Dopingbestimmungen des jeweiligen Spitzenverbandes nachgewiesen wurde, grundsätzlich nicht der Olympiamannschaft angehören können. Im Einzelfall könne das NOK-Präsidium nach Prüfung eine gesonderte Entscheidung treffen.
Das Präsidium ging davon aus, dass solche begründeten Einzelfallentscheidungen dazu beitragen sollen, die Startberechtigung von Aktiven frühzeitig zu klären, damit eine höchstmögliche Planungssicherheit für die Verbände und Aktiven gewährleistet werden kann.
Das Präsidium wird bei der Behandlung von Einzelfällen den WADA-Anti-Doping-Code und die sich heraus ergebende Verfahrensweise bei Verstößen gegen den Code berücksichtigen, sich aber auch von folgenden Überlegungen leiten lassen:
- Stand des Verfahrens
- Bewertung der nachgewiesenen Substanz
- Bedeutung der nachgewiesenen Substanz für Trainings- und Wettkampfmaßnahmen
- Persönliche Umstände, die zum Dopingverstoß geführt haben
- Persönlicher Beitrag des Aktiven zur Aufklärung z.B. Einsicht des/der Betroffenen, aktive Unterstützung bei der Aufklärung und ggf. ein zukünftiger Beitrag im Kampf gegen Doping
Entsprechend wird das Präsidium des NOK die olympischen Spitzenverbände bitten, im Rahmen der Begründung von Einzelfallentscheidungen Hinweise zu diesen Kriterien zu geben. Diese werden bei Beschlussfassungen berücksichtigt. Das NOK geht davon aus, sich voraussichtlich bereits bei seiner nächsten Sitzung am 1.10. mit ersten Anträgen zu beschäftigen.