Athletenkommission trägt CAS Reformvorschläge vor

DOSB-Athletensprecher Christian Schreiber: Druck erzeugen für schnellstmögliche Änderungen

 

Die Athletenvertreter richten sich mit Reformvorschlägen an den CAS. Foto: DOSB/Ronald Bonss
Die Athletenvertreter richten sich mit Reformvorschlägen an den CAS. Foto: DOSB/Ronald Bonss

Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat ihre Reformvorschläge für das Internationale Sportschiedsgericht CAS am Wochenende in Luzern persönlich vorgetragen. Christian Schreiber, Vorsitzender der Athletenkommission, traf sich dazu mit CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb am Rande der Rotsee-Regatta.

Bei den von der DOSB-Athletenkommission gegenüber dem CAS geforderten und besprochenen Punkten handelt es sich um:

• Eine offene und transparente Besetzung der Schiedsrichterliste im CAS

• Die Auswahl des vorsitzenden Richters/in in CAS-Verfahren

• Die Revisionen von CAS-Urteilen

• Eine Prozesskostenhilfe für Athleten/innen

• Öffentliche Verfahren am CAS

„Der CAS ist für den Sport als internationales Sportschiedsgericht notwendig. Wir sehen uns nicht als Fundamentalkritiker, sondern wollen Druck erzeugen, so dass es schnellstmöglich zu den notwendigen Änderungen kommt“, sagte der ehemalige Ruderer Schreiber nach seinem Treffen mit Reeb: „Das strukturelle Ungleichgewicht im CAS-Schiedsverfahren muss zeitnah aufgehoben werden.“ Wie notwendig die Reformen seien, habe auch die Diskussionen nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes München im Fall Claudia Pechstein und die Debatte um den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland deutlich gemacht, so Schreiber. 

Zugleich machte der Vorsitzende der Athletenkommission deutlich, dass ein fairer und nachhaltig funktionierender internationaler Anti-Doping Kampf unabdingbar sei: „Die grundsätzliche Forderung der Athleten gilt der internationalen Gleichbehandlung aller Sportlerinnen und Sportler im Anti-Doping-Management und die Einhaltung des WADA-Codes“, sagte Schreiber. „Zu rechtssicheren Regeln, die weltweit für alle Athletinnen und Athleten gelten, gibt es keine Alternative.“

Die Athletenkommission hatte bereits nach dem Urteil des Landesgerichts München im Fall von Claudia Pechstein im Dezember 2013 auf die Problematik der sogenannten „freiwilligen“ Unterwerfung der Athleten bei den Athleten- und Schiedsvereinbarungen hingewiesen und einen grundlegenden undefinedFragen- und Antwortkatalog für die Sportlerinnen und Sportler und ihre Verbände veröffentlicht. In weiterführenden Gesprächen mit dem DOSB und den deutschen Spitzenverbänden wurde durch die Athleten verschärft auf die Problematik der fehlenden „Freiwilligkeit“ hingewiesen. Zugleich wurden Reformvorschläge von Seiten der Sportler eingebracht. Darüber hatte auch die Athletenvollversammlung im vergangenen Jahr diskutiert. 

Die Athletenkommission ist die von den Athletensprechern der 62 im DOSB organisierten Spitzenverbände demokratisch gewählte Athletenvertretung. Neben der aktuellen parlamentarischen Debatte eines nationalen Anti-Doping-Gesetzes, zu der die Athletenkommission im Februar 2015 ihre undefinedStellungnahme an die zuständigen Ministerien eingereicht hat, fordert die Athletenkommission ebenso undefinedAufklärung von der Welt-Anti-Doping-Agentur in Bezug auf die Veröffentlichungen der ARD zu Dopingpraktiken in Russland im Dezember 2014.

Quelle: DOSB


  • Die Athletenvertreter richten sich mit Reformvorschlägen an den CAS. Foto: DOSB/Ronald Bonss
    Die Athletenvertreter richten sich mit Reformvorschlägen an den CAS. Foto: DOSB/Ronald Bonss