Vorsitzende der Sportministerkonferenz: Dialog mit Spitzenverbänden
Die Aufenthaltserlaubnisse für Berufssportler und Trainer aus Nicht-EU-Ländern bleiben weiter in der sportpolitischen Diskussion. Die
Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hatte sich zwar in ihrer Sitzung am 10. Mai dieses Jahres in Schierke/Harz mit diesem Thema befasst, jedoch mit Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Diskussion innerhalb des Sports selbst - außer dem Deutschen Fußball-Bund hatten auch der Deutsche Handball-Bund und der Deutsche Basketball-Bund für sich Sonderregelungen verlangt - bei ihrem Beschluss die sportfachlichen Aspekte weitgehend ausgeklammert. Gleichzeitig wurde der Bundesinnenminister aufgefordert, die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen der Arbeitsaufenthalteverordnung entsprechend anzupassen.
DSB-Präsident Manfred von Richthofen hatte gegenüber Bundesinnenminister Otto Schily mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass der Deutsche Sportbund unter sportfachlichen Gesichtspunkten weiterhin zum ursprünglichen Beschluss der Sportministerkonferenz (SMK) vom 19./20. September 2000 steht, wonach Aufenthaltserlaubnisse für Berufssportler grundsätzlich nur für die jeweiligen Ersten Bundesligen erteilt werden sollten. Eine Sonderregelung könne dabei wegen der engen Verflechtungen von Erster und Zweiter Bundesliga für den Fußball gelten.
Die SMK-Vorsitzende, die saarländische Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, hat angekündigt, dass sich die Sportministerkonferenz bei ihrer 25. Sitzung Ende November in Saarbrücken wieder mit dieser Problematik befassen wird. Vorher will sie aber noch in einen Dialog zu diesem Thema mit den Spitzenverbänden des DSB treten.
Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) bereits eine Klage abgewiesen, die zwölf Vereine gegen die neue Ausländerregelung des DTTB eingereicht hatten. Diese besagt, dass in allen Spielklassen unterhalb der Tischtennis-Bundesliga pro Mannschaft nur noch ein Nicht-EU-Ausländer eingesetzt werden darf. Dennoch hatten einige Vereine aus der Regional-und Oberliga unzulässigerweise mehrere ausländische Spieler aus nicht der Europäischen Union angehörenden Ländern für die neue Saison gemeldet.