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Beanstandungen des Bundesrechnungshofs zurückgewiesen
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat mit dem Votum aller Fraktionen zwei Beanstandungen des Bundesrechnungshofs an sportpolitischen Projekten zurückgewiesen.
Die Behörde hatte Art und Ausgestaltung der vom Bund geförderten Dopinganalytik kritisiert sowie die Aufgabe des ehemaligen Sitzes der Führungsakademie des Deutschen Sportbundes (DSB) in Berlin beanstandet.
Bund will keine marktgerechten Ausschreibungen für Dopingkontrollen
Schon zuvor hatte das Bundesinnenministerium die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes mit detaillierten Sachargumenten energisch zurückgewiesen.
Konkret beanstandeten die Prüfer, dass das Bundesinstitut für Sportwissenschaft die beiden Dopingkontrolllabore in Köln und Kreischa bei der Durchführung von Proben zur Feststellung verbotener Substanzen im Sport mit Bundesmitteln unterstützt. Es sei kein Forschungszweck festgelegt worden, heißt es. Zudem gebe der Bund für die einzelne Dopingprobe erheblich mehr aus als andere Auftraggeber, so dass eine marktgerechte Ausschreibung erforderlich sei: 2001 habe eine Dopinganalyse durchschnittlich 204 Euro gekostet, was 30 Prozent über dem durchschnittlichen Preis liege. Winfried Hermann, Sportpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, wies im Sportausschuss die Prüfbemerkungen des Bundesrechnungshofs zurück. "Liest man den Bericht, dann erkennt man, dass die Autoren von keiner Sachkenntnis beschlagen sind", sagte Hermann. Dopinganalysen könnten nun einmal nur in vom IOC akkreditierten Labors vorgenommen werden. Der Ausschuss sei sich einig, dass es eine "scharfe Gegenantwort" geben müsse. Das bisherige Verfahren mit den beiden Dopingkontrolllaboren könne und werde nicht aufgegeben und sei zudem international erprobt, erklärte Hermann.
Überzogene Beanstandungen
Der Bundesrechnungshof hatte in einem umfangreichen Prüfbericht auch Ansprüche des Bundes bei der Förderung des ehemaligen Gebäudes für die Führungsakademie festgestellt. Die Prüfer kritisieren das Bundesinnenministerium, es habe in den Jahren 1977 bis 1984 den Bau und die Erstausstattung des Berliner Gebäudes auf einem Grundstück des Landes Berlin mit umgerechnet 1,9 Millionen Euro gefördert und es dabei versäumt, "die finanziellen Interessen des Bundes rechtlich abzusichern". Beanstandet wird vom Bundesrechnungshof auch, dass der DSB das Gebäude mit Zustimmung des Landes Berlin an den Landessportbund Berlin kostenfrei bis Ende 2004 untervermietet hat, nachdem die Akademie zum 1. Juli 2003 nach Köln verlegt worden war. Der Bundesrechnungshof hatte das BMI "aufgefordert, die rechtlichen Ansprüche gegen den DSB und das Land zu prüfen und Ausgleichsmaßnahmen zu erörtern".
Ministerium und Sportausschuss sind sich einig, dass keine Ansprüche gegen den DSB geltend zu machen seien. Schließlich habe der DSB das Gebäude im Berliner Ortsteil Schöneberg 22 Jahre lang genutzt. Eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren sei nämlich haushaltsrechtlich üblich. "Das Gebäude ist längst abgeschrieben", erklärte der Sportsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert. "Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass geflossene Bundesmittel anteilsmäßig erstattet werden." Riegert hält diese Beanstandung im Prüfbericht für "enorm überzogen". Gerade die Bearbeitung solcher "unsinnigen Vorgänge" erfordere viel Zeit und koste zudem Steuergelder.
Winfried Hermann erwartet eine "scharfe Gegenantwort" (Foto: Die Grünen).
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