Bergner: Gesetzliche Dopingbekämfung im Sport wirkt

Der Parlamentarischer Staatssekretär im BMI, Christoph Bergner, hat die Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport (DBVG) im Sportausschuss vorgestellt.

Christoph Bergner hat im Sportausschuss auch weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport vorgestellt. Foto: picture-alliance
Christoph Bergner hat im Sportausschuss auch weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport vorgestellt. Foto: picture-alliance

„Der Bericht der Bundesregierung ist dem Auftrag, die Anwendung der durch das Gesetz geänderten Vorschriften zu evaluieren (vgl. Art. 3 DBVG), umfassend und fundiert nachgekommen“, so Bergner in seinem Fazit vor dem Ausschuss. In den Bericht, der wissenschaftlich begleitet wurde, sind die bundesweiten Erkenntnisse der Staatsanwaltschaften, Polizeien sowie des BKA und des Zolls eingeflossen. Das Ziel des DBVG, eine wirksame Bekämpfung krimineller Netzwerke im Bereich des Dopinghandels und des Umfelds von Sportlern, ist nachweislich erreicht worden, was die Ermittlungs- und Verurteilungszahlen deutlich belegen. „Es handelt sich somit keineswegs um „totes Recht“, wie vielfach behauptet wurde. Gleichwohl hat die Bundesregierung weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes unterbreitet, die nun zügig angegangen werden sollen“, so Bergner weiter.

„Wenn Stimmen aus dem süddeutschen Raum dagegen meinen, man könne andere Akzente setzen, als mit dem DBVG, so steht es den Länderministern frei, ihre Initiative in den Bundesrat einzubringen und zunächst die anderen Länder zu überzeugen. Die Bundesregierung wird dann hierzu Stellung beziehen.“ Staatssekretär Bergner sieht hier nicht nur rechtliche Probleme, sondern bezweifelt auch, dass die Pönalisierung der Sportler maßgeblich Doping zurückdrängen würde. Wäre dem so, hätten international sicher viele Staaten bereits davon Gebrauch gemacht. Als viel entscheidender sieht Bergner die enge Zusammenarbeit zwischen der NADA und den Ermittlungsorganen an. Und hier macht der Evaluierungsbericht konkrete Vorschläge, wie diese weiter verbessert werden kann. „Ein Abschotten der Bereiche, wie im Fall Lance Armstrong zwischen USADA und der dortigen Staatsanwaltschaft, müssen wir in Deutschland vermeiden“, zieht er eine Konsequenz aus den aktuellen Ereignissen.

„Populistische Forderungen nach unbeschränkter Besitzstrafbarkeit klingen gut, bringen aber wenig.“ Denn auch nach dem geltenden Recht könnte bereits ein Anfangsverdacht bei einer nicht geringen Menge bejaht und damit entsprechende Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden. So sehen dies jedenfalls etwa die Hälfte der Staatsanwaltschaften. Ermittlungsmaßnahmen können somit bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte auch nur für den Besitz einer geringen Menge heute schon ergriffen werden, zumal die kriminalistische Erfahrung zeigt, dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit Dopingmitteln finanziert wird.

Und auch für die Forderung nach einer Strafschärfung/Strafrahmenerhöhung in § 95 Abs. 1 Nr. 2a u. 2b AMG von derzeit bis zu drei Jahren auf fünf Jahre Freiheitsstrafe zur besseren Umsetzung einer einzelfallangemessenen Strafpraxis wird kein Bedarf gesehen, denn bereits nach der geltenden Rechtslage ist eine tat- und schuldangemessene Verurteilung für „einfache“ Anwendungsfälle möglich. Erstaunlich ist, dass nach dem Vorschlag aus Bayern nunmehr u.a. wegen Beweisproblemen die Strafrahmen (für Dopingvergehen) erheblich erhöht werden sollen, um so eine angemessene Sanktionierung zu erreichen. PSt Dr. Bergner sagt dazu: „Die Strafen haben sich aber am Unwert der Tat auch im Vergleich zu anderen Delikten zu orientieren und nicht an Praktikabilitätserwägungen der Strafverfolgung! Sofern der Beweis eines Tatbestandsmerkmals (hier: Gewerbsmäßigkeit des Handels) nicht erbracht werden kann, schlägt sich ein solches Ermittlungsdefizit eben auch in einem geringeren Strafmaß/Strafrahmen nieder.“

(Quelle: Pressemitteilung des BMI)


  • Christoph Bergner hat im Sportausschuss auch weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport vorgestellt. Foto: picture-alliance
    Christoph Bergner hat im Sportausschuss auch weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport vorgestellt. Foto: picture-alliance