Beschluss des DOSB-Präsidiums zu Freiburger Ärzten

Das DOSB-Präsidium hat Maßnahmen gegen zwei ehemalige Ärzte des Universitätsklinikum Freiburg ergriffen, denen Doping vorgeworfen wird.

Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Staatsanwaltschaft Freiburg suchen am 31.10.2007 bei der Sportmedizin der Universität Freiburg Beweise für Doping-Aktivititäten mehrerer Sportärzte an der sportmedizinischen Fakultät. Foto: picture-alliance
Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Staatsanwaltschaft Freiburg suchen am 31.10.2007 bei der Sportmedizin der Universität Freiburg Beweise für Doping-Aktivititäten mehrerer Sportärzte an der sportmedizinischen Fakultät. Foto: picture-alliance

Auf seiner Sitzung an diesem Donnerstag (6. Dezember) in Stuttgart empfahl es, die Sportmediziner Dr. Lothar Heinrich und Priv.-Doz. Dr. Andreas Schmid bis Ende 2020 wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen nicht mehr an Olympiastützpunkten oder in Mitgliedsverbänden des DOSB zu beschäftigen oder mit ihnen zusammenzuarbeiten. Außerdem beschloss das Präsidium, die beiden Ärzte bis Ende 2020 nicht mehr für die Deutsche Olympiamannschaft zu nominieren.

Athleten empfahl das Präsidium, sich nicht für diese Mediziner zu entscheiden, und wies ausdrücklich darauf hin, bei suspekt erscheinenden ärztlichen Behandlungen im Zweifel zuvor die Meinung möglichst eines Mitglieds der Medizinischen Kommission des DOSB einzuholen.

Bereits 2009 hatte die Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegenüber Ärzten der Abteilung Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg festgestellt, dass die beiden ehemaligen Freiburger Mitarbeiter mindestens bis zum Sommer 2006 die Dopingpraktiken des Teams Telekom geplant, gesteuert und ausgeführt hatten. Dabei zeichnete die Kommission den Einsatz von Dopingsubstanzen und Dopingmethoden ebenso deutlich nach wie die Bezugsquellen und Bezugswege. Danach waren neben Eigenblutdoping auch der Einsatz von Erythropoetin (EPO), Wachstumshormonen und Cortisonpräparaten gängige Praxis. Andere Medikamente, die nicht auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) standen, wurden missbräuchlich eingesetzt.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden im vorigen Juli eingestellt, weil sich kein hinreichender Verdacht auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ergeben hätten. Die Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen im Sport seien allerdings offenkundig, erklärte das DOSB-Präsidium. „Zum Schutz der Athletinnen und Athleten“ fasste es deshalb seinen Beschluss.

<media 38872 _blank download "Initiates file download">Initiates file downloadDer vollständige Beschluss >>></media>

(Quelle: DOSB)


  • Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Staatsanwaltschaft Freiburg suchen am 31.10.2007 bei der Sportmedizin der Universität Freiburg Beweise für Doping-Aktivititäten mehrerer Sportärzte an der sportmedizinischen Fakultät. Foto: picture-alliance
    Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Staatsanwaltschaft Freiburg suchen am 31.10.2007 bei der Sportmedizin der Universität Freiburg Beweise für Doping-Aktivititäten mehrerer Sportärzte an der sportmedizinischen Fakultät. Foto: picture-alliance