Bisher wenig Anträge auf Entschädigung von DDR-Doping-Opfern

Beim Bundesverwaltungsamt in Köln sind bisher erheblich weniger Anträge auf eine Entschädigung nach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz eingegangen als ursprünglich erwartet. Bis

zur Sitzung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag am Mittwoch der letzten Woche waren es erst 31 Sportler und Sportlerinnen aus der ehemaligen DDR, die die entsprechenden Formulare nach Köln gesandt hatten. Die Frist bis zur letztmöglichen Einreichung des Antrages läuft noch bis zum 31. März dieses Jahres.

Allerdings wurde bei der Beratung im Sportausschuss klar, dass zunächst ein Antrag ausreicht, um die eigenen Ansprüche anzumelden. Die detaillierte Begründung mit entsprechenden Dokumenten kann noch nachgeliefert werden, wie auch die sportpolitische Sprecherin der SPD, Dagmar Freitag, betonte. Dazu gehören auch Gutachten von Ärzten und anderen Sachverständigen.

Bisher halten die Parteien im Deutschen Bundestag eine Verlängerung der Frist über den 31. März hinaus nicht für notwendig. Aus der Sicht der parla-mentarischen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Ute Vogt, wäre dafür sogar eine von ihr abgelehnte Gesetzes-Novelle erforderlich. Eine solche Änderung ist auch laut Birgit Boese, Leiterin des Berliner Beratungsstelle für Doping-Opfer, nicht von Nöten, denn die Zahl der Anträge würde noch in den nächsten Wochen bis zum Ablauf des Termins erheblich ansteigen.

Boese berichtete vor dem Sportausschuss von rund 330 Beratungen, die sie durchgeführt habe. Nicht jeder der ehemaligen Sportler würde aber einen Antrag stellen. Sie rechnet mit bis zu 250 Entschädigungs-Forderungen. In dem im letzten Jahr verabschiedeten Gesetz sind zwei Millionen Euro vorgesehen, die zu gleichen Teilen unter allen Antragstellern aufgeteilt werden. Die früheren Befürchtungen, dass diese Summe auf Grund einer großen Flut von Anträgen nur zu einer Minimal-Entschädigung führen würde, bestätigen sich der-zeit nicht.

Bei 250 Anträgen läge die ausgezahlte Summe bei 8.000 Euro, bei 50 Anträ-gen aber bei 40.000 Euro. Die nächsten und vermutlich abschließenden Be-ratungen im Sportausschuss sind für den 2. April geplant.

Vor dem Sportausschuss wurden auf Grund der umfangreichen Diskussion über das Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz kaum noch andere Themen angeschnitten. Am Rande der Sitzung wurde aber deutlich, dass sich einige der Sportpolitiker der SPD immer noch Hoffnungen auf eine Aufstockung der Mittel für den Goldenen Plan Ost machen. Bisher stehen für das laufende Jahr lediglich 7,158 Millionen Euro zur Verbesserung der Sportstättensituation in den fünf neuen Bundesländern zur Verfügung. Im vergangenen Jahr war es doppelt soviel Geld. Zuletzt hatte das Präsidium des Deutschen Sportbundes an die Bundesregierung appelliert, die Finanzausstattung noch aufzustocken.