Bund fördert weiterhin "Goldenen Plan Ost"

 

29 Millionen Mark 2002 und auch für die Folgejahre vorgesehen

 

29 Millionen Mark werden auch im Jahre 2002 aus dem Etat

des Bundesinnenministeriums für das Sonderprogramm "Goldener Plan Ost" fließen. Dies erklärt Wieland Sorge, Sportstättenbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, im neuesten "Newsletter Sportpolitik" der SPD. Wie der Parlamentarier weiter mitteilte, solle auch in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages der Bundesanteil der Sonderfinanzierung jährlich 29 Millionen Mark für den Sportstättenbau in den neuen Bundesländern betragen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in der letzten Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages einen Antrag eingebracht, der die Aufstockung dieses Förderungstopfes vorsieht. Danach wird der Ansatz des, Haushaltsentwurfs 2002 von ursprünglich 15 Millionen Mark nunmehr auf das Niveau des laufenden Jahres angehoben.

"Die Fortführung der Sonderförderung Goldener Plan aus dem Bundeshaushalt bleibt trotz enormer Sparzwänge eines der wichtigsten Gebote sozialdemokratischer Sportpolitik, Mit den Verpflichtungsermächtigungen von ebenfalls 29 Millionen Mark für die Jahre 2003 bis 2006 werden die Länder und Gemeinden verlässliche Planungsdaten erhalten, um auch in Zukunft neue Sportstätten bauen zu können", betonte der SPD-Sportpolitiker.

Im "Newsletter Sportpolitik" der SPD heißt es weiter: "Nach Informationen des Bundesinnenministeriums ist davon auszugehen, dass die Bundesmittel für den Goldenen Plan Ost von 88 Millionen Mark in den Jahren 1999 bis 2002 zu Gesamtinvestitionen bei den rund 250 Projekten von über 330 Millionen Mark geführt haben. Das ist eine eindrucksvolle Bilanz im Interesse des Sports."

Mit dem Sonderförderungsprogramm "Goldener Plan Ost" hatte die Bundesregierung 1999 ein neues Kapitel der Förderung des Sportstättenbaus aufgeschlagen. Diese Projektförderung sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen jeweils ein Drittel der Förderungsmaßnahmen tragen.

Neben diesen Mitteln stellt der Bund wie bisher Gelder nach dem Investitionsförderungsgesetz zur Verfügung, um die Sanierung von Sportanlagen und auch Ersatzneubauten für den Breiten- und Wettkampfsport in den neuen Bundesländern zu finanzieren.