Bundesinnenminister Schily: Neun Monate Zuwanderungsgesetz - Qualitätssprung in der Integrationsförderung

Anlässlich des Tags der Integration am 25. September 2005 würdigt Bundesinnenminister Otto Schily die Integrationsleistungen des Bundes und zieht neun Monate nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eine positive Bilanz:

Im Bereich der Integration setzt das Zuwanderungsgesetz neue Maßstäbe. Statt einer punktuellen Maßnahmenförderung haben wir heute eine systematische Integrationspolitik. Dies ist ein Qualitätssprung in der Integrationsförderung in Deutschland. Erstmals können alle Neuzuwanderer an Sprach- und Orientierungskursen teilnehmen. Bereits rund 70.000 Zuwanderer machten von diesem Angebot in den ersten Monaten Gebrauch. Die hohe Teilnahmequote ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Integration von Neuzuwanderern in Deutschland künftig rascher und besser gelingen kann.

 

Das Zuwanderungsgesetz bietet aber auch jenen eine Chance, die seit Jahren in Deutschland leben, und es bisher versäumt haben, unsere Sprache zu lernen. Im Wege der nachholenden Integration stehen die Kurse auch Ausländern offen, die bereits vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes in Deutschland gelebt haben. Dabei gilt es, Schritt für Schritt das nachzuholen, was jahrzehntelang versäumt wurde."

 

Die Bundesregierung hat mit dem Zuwanderungsgesetz einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist die Integration systematisch geregelt worden. Das Zuwanderungsgesetz zeigt dabei bereits messbare Wirkung. Neun Monate nach Inkrafttreten sind die Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler erfolgreich angelaufen. Mehr als 70.000 Zuwanderer haben das Angebot wahrgenommen und besuchen einen von rund 5.200 Kursen. 162.000 Einwanderer haben sich ihre Teilnahme genehmigen lassen, täglich kommen weitere hinzu. Begleitende Migrationserstberatung wird den Neuzuwanderern mit 545 Beraterstellen an 660 Standorten geboten. Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer haben im Rahmen verfügbarer Plätze ebenfalls die Möglichkeit, an Deutschkursen teilzunehmen. Wie groß das Interesse ist, zeigt sich in mehr als 82.000 Anmeldungen dieser so genannten Bestandsausländer.

 

Durch die Zulassung von 1.700 Kursträgern ist ein bundesweites Angebot an Kursen sichergestellt. Dabei wurden die Kursträger Ende 2004 kurzfristig und unbürokratisch zugelassen, um das Zuwanderungsgesetz ohne Zeitverzögerung umzusetzen. Jetzt wird durch das neue Zulassungsverfahren, in dem alle Kursträger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingehend geprüft werden, eine gleichmäßig hohe Qualität der Kurse sichergestellt. Gleichzeitig wurde bereits der Auftrag für eine externe Evaluation der Kurse auf den Weg gebracht, in der die Durchführung und Finanzierung der Kurse begutachtet werden und die zur Optimierung der Kurse beitragen soll.

 

Im Unterschied zur bisherigen Praxis der Sprachförderung werden die Integrationskurse mit einer Prüfung abgeschlossen. Damit erfolgt erstmals eine Erfolgskontrolle. Von den 2.000 bisherigen Absolventen hat die Hälfte mit gutem bis sehr gutem Erfolg abgeschlossen, 80 Prozent haben den Abschlusstest bestanden.

 

Das Zuwanderungsgesetz erleichtert darüber hinaus die Integration von Spätaussiedlerfamilien dadurch, dass nichtdeutsche Familienangehörige bereits in ihrem Heimatland Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben und nachweisen müssen. Auch hier zeigt sich eine hohe Relevanz der Neuregelung: Nicht einmal 30 Prozent der Angehörigen, die an einem Sprachtest teilgenommen haben, konnten Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

 

Schily weiter: "Die Startbedingungen für Neuzuwanderer sind mit dem Zuwanderungsgesetz deutlich verbessert worden. Staatliche Angebote und deren Umsetzung durch die Behörden reichen allein nicht aus. Integration kann nur erfolgreich sein, wenn über die staatliche Fürsorge hinaus sich Menschen persönlich engagieren. Wie das gelingen kann, wird am "Tag der Integration" und in der nachfolgenden "Interkulturellen Woche".

 

Am Tag der Integration werden Integrationspraktiker mit bundesweiten Veranstaltungen auf ihr Wirken aufmerksam machen und für mehr ehrenamtliches Engagement bei der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürgern werben. Die Bundesregierung kommt ihrer Verantwortung mit einem breiten Angebot staatlicher Integrationsangebote nach. So wird seit über 15 Jahren aus Integrationsmitteln des Bundesinnenministeriums das Projekt "Integration durch Sport" des Deutschen Sportbundes gefördert. Ursprünglich als "Sport mit Aussiedlern" gestartet, steht es heute allen Zuwanderern sowie Einheimischen aus sozialen Brennpunkten offen. Gemeinsames Sporttreiben verbindet Zuwanderer und Einheimische über sprachliche und ethnische Barrieren hinweg. So war denn auch Anlass für die Wahl des 25. September 2005 als bundesweiten "Tag der Integration" der an diesem Tag stattfindende Berlin-Marathon und die Eröffnung der von den christlichen Kirchen vor 30 Jahren ins Leben gerufenen "Woche der ausländischen Mitbürger - Interkulturelle Woche" mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Berliner Marienkirche.