In einer Erklärung des Bundesrates heißt es dazu:
"Der Bundesrat hatte bereits im ersten Durchgang in seiner Sitzung am 14. Februar 2003 festgestellt, dass das Gesetz insgesamt einer umfassenden Überarbeitung bedürfe, da es weitgehend mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 1. März 2002 aus der 14. Legislaturperiode identisch ist.
Über dieses Gesetz hatte der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 22. März 2003 entschieden. Es wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen für verfassungswidrig erachtet. Änderungen oder Ergänzungen sind in den Regierungsentwurf, der dem Bundesrat im ersten Durchgang vorlag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeflossen.
Ziel des Gesetzes ist die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern, die Verbesserung der Integration dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer und eine Vereinfachung des Aufenthaltsrechts von Unionsbürgern. Dazu sind folgende gesetzliche Regelungen vorgesehen:
- Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern in Deutschland soll in einem Aufenthaltsgesetz, ausgehend vom Zweck des Aufenthalts, neu bestimmt werden.
- Der Aufenthalt zu Erwerbszwecken soll bedarfsabhängig und branchenübergreifend geregelt werden. Damit enthielte das deutsche Recht erstmals eine Regelung über die Zuwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme.
- Darüber hinaus soll das Ausländerrecht dadurch vereinfacht werden, dass es künftig nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis geben soll.
- Das Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union soll zusammengefasst werden. Die Durchführung des Asylverfahrens und die Rückkehr bzw. Rückführung ausreisepflichtiger Personen soll beschleunigt werden.
- Ferner sollen auch die Rechte und Pflichten der Ausländer im Hinblick auf ihre Eingliederung neu bestimmt werden. Vorgesehen sind so genannte Integrationskurse, die in einem Basis- und einem Aufbaukurs Sprachkenntnisse sowie in einem Orientierungskurs Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermitteln.
- Für den Zuzug von Spätaussiedlern müssen nunmehr nicht nur die antragstellenden Personen, sondern auch die Familienangehörigen Deutschkenntnisse nachweisen.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll alle Aufgaben des Bundes übernehmen, die im Zusammenhang mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Integration von Ausländern stehen."