CDU: Anti-Doping-Gesetz diskriminiert den Sport

 

In die Diskussion um das von den Koalitionsfraktionen SPD und Grüne geforderte Anti-Doping-Gesetz hat sich auch der Ar-beitskreis Leistungssport des

Bundesfachausschusses Sport der CDU eingeschaltet und seine Forderungen in sechs Punkten zusammengefasst. Die CDU-Sportpolitiker fordern u. a. für die Spitzensportler modernste Trainingsstätten und Übungsgeräte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das sei die beste Prävention gegen Doping. Die Dopingkontrolllabore in Köln und Kreischa müssten so ausgestattet werden, dass sie neuesten wissenschaftlichen Anforderungen gerecht werden können. Die Bundesregierung müsse sich gemeinsam mit dem Sport auf internationaler Ebene für eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften einsetzen, damit einheitliche Maßstäbe zu Kontrollverfahren und Sanktionen bei Verstößen entwickelt würden. Ein eigens auf den Sport zugeschnittenes Anti-Doping-Gesetz mit dem Straftatbestand Sportbetrug löse das Problem allerdings nicht, sondern diskriminiere und kriminalisiere den Sport in unzulässiger Weise, so die CDU-Sportexperten.

"Verantwortlich für die wirksame Bekämpfung bleibt der Sport. Der Staat hat dort Hilfe zu leisten, wo die Mittel des Sports nicht ausreichen", heißt es abschließend in dem Beschluss.

Zwischenzeitlich hat der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), im Ehrenamt auch Vorsitzender des niedersächsischen Bezirkssportbundes Braunschweig, in einem Rundfunkinterview darauf hingewiesen, dass das Anti-Doping-Gesetz frühestens im Jahr 2005 kommen werde, da noch schwierige rechtliche Probleme gelöst werden müssten und auch mit den Sportorganisationen Einvernehmen über das Vorhaben erzielt werden sollte. Ursprünglich sollte das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet werden. Diese Absicht sei - so Schmidt - jetzt aufgegeben worden.