Das Betretensrecht darf nicht auf die Rote Liste

Sport in der Natur gehört für viele Aktive dazu, leider werden die Interessen des Sports bei Gesetzgebungen nur unzureichend einbezogen, bemängelt Autor Franz Brümmer.

Einige Gesetze machen es Sportlern schwer ihren Sport in der freien Natur auszuüben. Foto: LSB NRW
Einige Gesetze machen es Sportlern schwer ihren Sport in der freien Natur auszuüben. Foto: LSB NRW

Viele Sportaktive bewegen sich am liebsten in der freien Natur. Eine abwechslungsreiche Landschaft und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt machen diesen Raum besonders lebens- und für den Menschen auch „erholenswert“. Diese natürliche Vielfalt zu schützen, bedeutet auch, die Schönheit der Natur zu bewahren.

Arten und Lebensräume werden durch uns beeinflusst – aber Mensch sein heißt, verantwortlich sein, das wusste schon der Flugsportler Antoine de Saint-Exupery. Für die dauerhafte Sicherung einer für Flora, Fauna und den Menschen lebenswerten Natur braucht es Regelungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Regelungen und Gesetze betreffen viele unterschiedliche Interessenslagen in einem bestimmten Raum. Aber hat man das gleiche prioritäre Ziel, so wird ein hierauf basierender Interessensausgleich möglich, der von allen Beteiligten getragen wird. Vielerorts wird dies schon sehr erfolgreich praktiziert. Wenige Handreichungen dazu würden uns allen noch mehr helfen.

Erholungssuchende und Natursportler sind in der Zweckbestimmung des Bundesnaturschutzgesetzes und Bundeswaldgesetzes inkludiert und ebenso wie die anderen Interessen – wie beispielsweise Landwirtschaft und Jagd – auch organisiert. Als notwendiger Dialogpartner werden wir aber leider manchmal übersehen.

Landeswassergesetze, Landesnaturschutzgesetze und Nationalparkgesetze sind nur Beispiele, die man bei Veränderungen nicht unmittelbar mit dem Sport in Verbindung bringt. Gründe dafür mögen sein, dass die Ziele einer Unterschutzstellung dem Erhalt und der Entwicklung empfindlicher Lebensräume dienen. Aber darüber hinaus muss die Sicherung von Erholungsräumen ebenfalls sichergestellt werden.

Bevor Gesetze erlassen werden, ist eine Anhörung der Interessensvertreter meist obligatorisch. Es ist unbedingt notwendig, dass der Sport im Rahmen dieser Verbändeanhörung immer einbezogen wird und als Partner bei Runden Tischen ist – besser einmal zu oft als zu wenig! Oft wird der Sport nicht nur bei Landesgesetzgebungen, sondern auch bei Initiativen wie jüngst dem „Blauen Band“ oder dem „Wassertourismuskonzept“ der Bundesregierung nur unzureichend oder zu spät einbezogen.

Eine Abkehr von Vorurteilen, frühzeitiges Einbeziehen der Nutzungsinteressen und Kompromissbereitschaft sind die Basis für Dialog und Miteinander. Ist man sich auf Ministerial- oder Verwaltungsebene unsicher, ob bei neuen Regelungen oder Gesetzesinitiativen eine Betroffenheit besteht, helfen wir immer weiter. Wir können nicht zu oft gefragt werden!

Sport ist ein sehr zeitgemäßer und zuverlässiger Multiplikator für den Naturschutz. Die Natursportverbände werden dieser Rolle seit Jahren gerade auch in ihren Ausbildungswesen gerecht. Trainer im Tauch- oder Kanusport, Skitourenführer, Mountainbiketrainer oder Luftsporttrainer – die Ausbildung in unseren Verbänden beinhaltet einen fundierten naturschutzfachlichen Teil, um einen nachhaltigen Umgang mit der Natur zu gewährleisten. Der Erhalt der Biodiversität wird groß geschrieben.

Mittragen und transportieren können wir aber nur, was wir auch verstehen. Regelungen für das Betreten werden zunehmend komplexer formuliert, das wurde jüngst in neuen Landesgesetzgebungen spürbar und macht unsere Arbeit als Multiplikatoren schwer. Für Erholung und Sport sollte es Begeisterung und Rücksichtnahme brauchen – aber keinen zwingenden juristischen Hintergrund um sich sicher in der freien Landschaft zu bewegen. All das führt auch unzweifelhaft zu einer höheren Akzeptanz von Regelungen.

Natursport ist Erholung und diese muss in der freien Landschaft unbedingt kostenfrei möglich bleiben. Auch wenn an zahlreichen Stellen der Preis für Dienstleistungen der Biodiversität oder der Preis des Waldes gemessen werden und die Begrifflichkeiten hier munter vermengt werden – es muss um den Wert gehen, nicht um den monetären Preis.

(Autor: Prof. Franz Brümmer/Der Autor ist Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur, der größten Interessenvereinigung im Bereich des Natursports in Deutschland. Das Kuratorium setzt sich – in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie dem verbandlichen Naturschutz – für das Leitbild eines umwelt- und landschaftsverträglichen Sports ein. Brümmers Kommentar ist der neuen Ausgabe des DOSB-Informationsdienstes SPORT SCHÜTZT UMWELT (Nr. 119) entnommen, der auch im Anhang dieser Sendung der DOSB-PRESSE zu finden ist.)

In jeder Ausgabe der DOSB-Presse, die wöchentlich erscheint, gibt es einen Kommentar zu aktuellen Themen des Sports, den wir hier als DOSB-Blog veröffentlichen. Diese mit Namen gezeichneten Beiträge geben nicht unbedingt die offizielle DOSB-Meinung wieder.


  • Einige Gesetze machen es Sportlern schwer ihren Sport in der freien Natur auszuüben. Foto: LSB NRW
    Einige Gesetze machen es Sportlern schwer ihren Sport in der freien Natur auszuüben. Foto: LSB NRW