DDR-Dopingopfer sollen Stasi- und Patienten-Akten einsehen

 

Die Leiterin der Dopingopfer-Beratungsstelle in Berlin, Birgit Boese, sagte dem „Deutschlandfunk Köln“, dass inzwischen 24 Anträge auf Entschädigung nach dem

im Jahr 2002 verabschiedeten Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz (DOHG) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln eingegangen sind. Die Bundesregierung hatte 2 Millionen Euro für den Entschädigungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Antragsfrist von DDR-Dopingopfern läuft am 31. März 2003 aus. Derzeit befinden sich 330 Geschädigte in der Beratung.

Sorgen bereitet der bereits im Alter von 12 Jahren ohne ihr Wissen mit männlichen Sexualhormonen gedopten ehemaligen DDR-Kugelstoßerin Birgit Boese die weitere Finanzierung der bislang nur vom Deutschen Sportbund (DSB) unterstützten Beratungsstelle. „Viele der Sportler haben so gravierende Gesundheitsschäden, dass sie deshalb eine langfristige Beratung und Betreuung benötigen“, so Boese. „Der Schritt, dass man sich eingestehen muss, selbst Dopingopfer zu sein, der ist beileibe nicht einfach. Viele DDR-Sportler haben dies lange verdrängt“, schilderte Boese ihre bei Beratungsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, wenn keine Beratung gewünscht wird, den Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt einzureichen. Birgit Boese rechnet mit über 250 Anträgen bei der Kölner Behörde. Sie wies darauf hin, dass dopinggeschädigten DDR-Athleten bezüglich einer möglichst fundierten Beweislage von der Birthler-Behörde auch bevorzugt Einsicht in ihre eventuell vorhandenen Stasi-Unterlagen gewährt wird. Oft ist die Beweislage besser, als die Opfer vermuten“, sagte Boese. Aber auch Patienten-Akten über medizinische Behandlungen in den Sportklubs und Krankenhäusern in der früheren DDR könnten Details beinhalten.