Der Landessportverband Baden-Württemberg begrüßt den Glücksspiel-Staatsvertrag

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt nachdrücklich den Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder.

Die Erlöse der staatlichen Toto-Lotto GmbH gewährleisten den Sportbetrieb. Copyright: picture-alliance
Die Erlöse der staatlichen Toto-Lotto GmbH gewährleisten den Sportbetrieb. Copyright: picture-alliance

Mit Unverständnis nimmt der LSV zur Kenntnis, dass der Fußballbundesligist VfB Stuttgart ein gerichtliches Eilverfahren gegen den Staatsvertrag angestrengt hat, um seine Verfassungs- und Europarechtsgemäßheit zu überprüfen. 

Mit diesem Schritt würde dem organisierten Sport in Baden-Württemberg großer Schaden zugefügt. 

Der LSV Baden-Württemberg ist der Meinung, dass der Glücksspiel-Staatsvertrag nicht nur für einen bestmöglichen Schutz gegen Suchtgefahren sorgt, sondern zugleich auch die finanzielle Existenz für den gemeinnützigen Sport darstellt. 

Der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSV), Dieter Schmidt-Volkmar, stellt dazu fest: „Der LSV und seine Mitgliedsorganisationen sind auf die gewährten Reinerträge der Staatlichen Toto-Lotto GmbH angewiesen. Mit diesen Mitteln wird der tägliche Sportbetrieb von weit über 11.000 Vereinen mit über 3,7 Mio. Mitgliedern im Spitzen- wie im Breitensport einschließlich der sportfachlichen Arbeit der 92 Landesfachverbände gewährleistet. Diese Fördermittel, von denen auch der VfB Stuttgart profitiert, sind das finanzielle Rückgrat für die baden-württembergischen Sportvereine und Sportverbände. Der VfB Stuttgart darf sich nicht aus der Solidargemeinschaft des Sports ausgrenzen und allein seinem Wirtschaftsbetrieb Vorrang geben, ohne die Belange des baden-württembergischen Sports zu berücksichtigen.“ Für die Sportvereine und ihre Mitglieder in Baden-Württemberg sei die Förderung durch das Land mit dem aus den Reinerträgen gebildeten Wettmittelfonds untrennbar mit finanzieller Sicherheit verbunden. Dazu trage auch der Solidarpakt zwischen Landesregierung und der Sportorganisation bei, in dem die Wettmittel enthalten sind, so Schmidt-Volkmar weiter.


  • Die Erlöse der staatlichen Toto-Lotto GmbH gewährleisten den Sportbetrieb. Copyright: picture-alliance
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