Die Frauenvollversammlung des DOSB tagt in Düsseldorf

Auf der 13. Frauen-Vollversammlung (FVV) des DOSB am 22. und 23. September 2018 in Düsseldorf stehen unter anderem Wahlen auf der Tagesordnung.

Die Delegierten der Frauenvollversammlung 2017 stellen sich zum Gruppenbild. Foto: DOSB
Die Delegierten der Frauenvollversammlung 2017 stellen sich zum Gruppenbild. Foto: DOSB

Im Mittelpunkt stehen die Abstimmung über den Personalvorschlag für das Amt als DOSB-Vizepräsident/in Frauen und Gleichstellung sowie die Wahl der Delegierten des DOSB für die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates.

Dr. Petra Tzschoppe, Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung im DOSB, teilte den Delegierten in einem Schreiben mit, dass "ich mich zu einer erneuten Kandidatur für das Amt der Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung entschlossen habe". Unbenommen davon, so Tzschoppe, könnten weitere Interessierte sich für diese Position bewerben. Im Sinne eines "offenen und transparenten Prozesses" sei auch die Beschreibung der Tätigkeiten als Vizepräsident/in Frauen und Gleichstellung im DOSB im Internet für jeden zugänglich. "Diese umfasst sowohl die Darstellung des Aufgabenbereiches als auch Erwartungen, die an diese Position adressiert sind. Interessierte haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Kandidatur dem Kreis der Delegierten der FVV bekannt zu geben", betont Tzschoppe.

Auf der Vollversammlung widmen sich die Delegierten darüber hinaus den ersten Zwischenergebnissen der Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der „Strategischen Eckpunkte im Themenfeld Gleichstellung im DOSB bis 2020“. Der Bericht der Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung findet sich hier. Weitere Inhalte sowie die Tagungszeiten können dem Programm entnommen werden.

Im Vorfeld der Veranstaltung, am 21. und 22. September, findet im CCD Congress Center Düsseldorf die DOSB-Konferenz Personalentwicklung (Arbeitstitel) statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, bereits diesen Termin wahrzunehmen und ihre Erfahrungen rund um Personalentwicklung – sei es im Hauptberuf oder Ehrenamt – in diese Veranstaltung einzubringen.

Die Frauen-Vollversammlung ist in der Satzung des DOSB (Paragraph 25) als eigenständige Konferenz verankert und verfügt über ein Antragsrecht an die Mitgliederversammlung des DOSB (DOSB-Satzung, Paragraph 12, Absatz 4). Sie findet einmal jährlich statt.

(Quelle: DOSB)


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