Die Gesundheitsreform ist endlich beim Sport angelangt

Krankenkassen haben sei dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, neben Zusatztarifen, Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten ihren Mitgliedern sogenannte „Bonusmodelle“ anzubieten.

 

Ziel ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, die Eigeninitiative zu stärken und zur Vorsorge zu motivieren. Neben der Belohnung von Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen werden auch präventive Bewegungsaktivitäten belohnt.

 

Es gibt beim „Bonus für gesundheitliches Verhalten“ in der Regel drei Inhalte, die unterschiedlich stark bewertet werden:

 

1. Vorsorge (z.B. Krebsvorsorge, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck). Die Teilnahme wird am höchsten bewertet, zum Teil unterschiedlich nach Mann oder Frau (GEK).

 

2. Teilnahme an qualitätsgeprüften Gesundheitskursen, die auch eine Anerkennung im Rahmen der Primärprävention (nach § 20 SGB V) erhalten haben. In der Regel kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin doppelt punkten: Erstens durch den Zuschuss zu den Kursgebühren (80-100%) und zweitens durch zusätzliche Bonuspunkte. Die Bewertung mit Punkten ist ähnlich der Vorsorge zum Teil auch geringer.

 

3. „Niederschwellige Angebote“ wie z. B. Mitgliedschaft im Sportverein, Leistungsabzeichen (Laufabzeichen, Sportabzeichen usw.), Teilnahme an Gesundheitssportangeboten (Kursen- und Dauerangeboten - ohne Qualitätsprüfung -), Betriebssport, Hochschulsport usw. Hier gibt es relativ wenig Punkte. Allein mit Punkten aus diesem Bereich ist eine Bonusprämie nicht zu erreichen. Es müssen auch Leistungen zur Vorsorge eingebracht werden.

 

Folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand bewegungsbezogener Bonusprogramme, wobei die Aussagen der Krankenkassen zum Teil noch recht vage sind.

 

IKK – Innungskrankenkassen: Keine bundeseinheitliche Lösung

BKK – Betriebskrankenkassen: Keine bundeseinheitliche Lösung

AOK – Bundesverband: Ablegung Deutsches Sportabzeichen, Ablegung „Gruppe 5 – Ausdauerdisziplin“ des Deutschen Sportabzeichens, Ablegung Schwimmabzeichen (DSV-/ DLRG); Laufabzeichen, Walkingabzeichen (DLV)

BEK – BARMER Ersatzkasse: Aktive sportliche Betätigung in einem Sportverein, der das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des Deutschen Sportbundes trägt oder in einem zertifizierten Fitness-Studio (Voraussetzung: Der Versicherte soll mindestens drei Mal im Monat aktiv sein.), Ablegung Deutsches Sportabzeichen.

GEK – Gmünder Ersatzkasse: Teilnahme SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurs

DAK – Deutsche Angestelltenkrankenkasse: Teilnahme an Gesundheitssportkursen mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT, Standardisierter Leistungstest: Deutsches Sportabzeichen, DLV-Laufabzeichen, Walkingabzeichen, DSV-/ DLRG Schwimmabzeichen etc., BDR-Radsportabzeichen

TK – Techniker Krankenkasse: Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitness-Studio, Erwerb Deutsches Sportabzeichen, Teilnahme Präventionskurse.

KKH – Kaufmännische Krankenkasse Halle: Erwerb Deutsches Sportabzeichen (noch keine detaillierten Angaben über weitere „aktive Betätigung im Sportverein“).