Die Themen des
DOSB
sind so vielfältig wie Sportdeutschland. Unsere Sportwelten geben einen ersten Überblick in
verschiedene Schwerpunkte und Angebote.
Weitere wichtige Hürde: Kabinett beschließt Sportfördergesetz
Der DOSB bewertete den Kabinettsbeschluss des Sportfördergesetzes als einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Paradigmenwechsels im deutschen Spitzensport.
Insbesondere wird, wie vom DOSB gefordert, erstmals die Verantwortung für die Spitzensportförderung des Bundes gesetzlich in einem Sportfördergesetz festgeschrieben. In dem Gesetzentwurf sind jetzt auch Forderungen des Sports berücksichtigt, die im Rahmen der Verbändeanhörung eingebracht wurden. Die parlamentarischen Beratungen müssen nun dazu genutzt werden, um weitere Verbesserungen zugunsten des Spitzensports in Deutschlands zu erreichen.
DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Nach zwei Jahren Vorarbeit wurde mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Sportfördergesetzes ein weiterer wichtiger Schritt gegangen. Dies ist ein bedeutendes Signal für die zukünftige Entwicklung und nachhaltige Stärkung des Spitzensports in Deutschland. Wie im Sport gilt aber auch hier: Auf der Zielgeraden muss das letzte Quäntchen herausgeholt werden. Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz noch verbessert werden kann und muss, um echte Spitzenbedingungen für unsere Trainer*innen und Spitzenathlet*innen zu schaffen.“
Positiv ist, dass in Reaktion auf die Stellungnahme des DOSB und weiterer Akteure aus dem organisierten Sport zum Referentenentwurf an entscheidenden Stellen im Gesetzentwurf noch Änderungen vorgenommen wurden. So wird nochmal deutlicher, dass die konkreten Förderentscheidungen durch die Spitzensportagentur selbst getroffen und die Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsgremien begrenzt werden. Auch der Erlass der künftigen Förderkonzepte und -richtlinien ist jetzt klar geregelt und wird somit nicht zur Streitfrage in den Gremien. Zudem werden die besonderen Belange der Teamsportarten bei den förderfähigen Zielwettkämpfen jetzt besser berücksichtigt. Insgesamt wurde an vielen kleinen Stellschrauben gedreht, die das Sportfördergesetz und die geplante Spitzensportagentur näher am gemeinsamen Ziel einer einfacheren, effizienteren und innovativeren Spitzensportförderung ausrichten.
Gleichzeitig ist im Entwurf nicht alles Gold was glänzt. Die Bundesregierung nutzt weiterhin nicht alle Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung aus, die ihr zur Verfügung stünden. Wir halten es etwa für dringend notwendig, die Festbetragsfinanzierung als Standard der Verbändeförderung einzuführen, um Verbände deutlich zu entlasten und einen zusätzlichen Anreiz zur Mitteleinwerbung zu schaffen. Die Agentur braucht zudem direkt im Gesetzestext die Möglichkeit für Selbstbewirtschaftungsmittel und eine Soll-Regelung für eine Überjährigkeit der Förderung, um im Zusammenspiel von Agentur und Verbänden mehr Flexibilität in der Förderung und mehr Reaktionsmöglichkeiten auf kurzfristige Veränderungen zu ermöglichen. Und schließlich brauchen wir Ausnahmen vom Besserstellungsverbot, um das beste Personal für eine schlagkräftige Agentur finden und halten zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der sozialen Absicherung der Trainer*innen und der Athlet*innen.
DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester: „Das Sportfördergesetz und die Spitzensportagentur sind zwei zentrale Bausteine der Spitzensportreform, diese sind jetzt auf den Weg gebracht. Parallel arbeiten wir gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und den Ländern an vielen weiteren Zukunftsaufgaben für ein besseres und erfolgreiches Spitzensportsystem. Denn klar ist auch, dass wir nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung auf allen Ebenen des Sports mittel- und langfristig eine Verbesserung der Spitzenleistungen erreichen werden.“
(Quelle: DOSB)
Der Beschluss des Kabinetts ist ein bedeutendes Signal für die zukünftige Entwicklung und nachhaltige Stärkung des Spitzensports in Deutschland. Foto: Team Deutschland / Marvin Ronsdorf
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies, um Inhalte zu personalisieren, die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren und somit unser Angebot zu verbessern.
Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation erfolgt nicht.
Weitere Details zu der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren
Datenschutzhinweisen.