DOSB begrüßt Referentenentwurf zum Präventionsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den nächsten Schritt zur angestrebten Einführung eines Präventionsgesetzes unternommen.

Gesundheitliche Prävention durch Bewegung fördern, das soll bald auch das Präventionsgesetz. Copyright: picture-alliance
Gesundheitliche Prävention durch Bewegung fördern, das soll bald auch das Präventionsgesetz. Copyright: picture-alliance

Nach der Sommerpause war das Eckpunktepapier zu dem Gesetzentwurf an die Fraktionsspitzen versandt worden. Nun liegt ein weiter entwickelter Referentenentwurf vor, der in den Abstimmungsprozess gehen wird. Das Gesetzesvorhaben soll sowohl mit den Bundesländern als auch mit den Kommunen abgestimmt werden. Eingebunden werden auch die Sozialversicherungsträger, über die die Finanzierung von 250 Millionen Euro laufen soll. Der Referentenentwurf ist nun den anderen zuständigen Ministerien und den involvierten Verbände sowie Organisationen zur Verfügung gestellt worden. 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt das geplante Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Die Dachorganisation des deutschen Sports ist schon immer dafür eingetreten, gesundheitliche Prävention durch mehr sportliche Bewegung zu fördern. Aus der Sicht des DOSB verdient der Sport als wesentliches Element der Prävention eine starke Beachtung. Besonders erfreulich ist, dass nach jahrelangen Verhandlungen der Sportverein im Gesetzestext explizit erwähnt wird. Wünschenswert wäre darüber hinaus, auch die Prävention für Menschen mit Behinderungen im Gesetz ausdrücklich und verstärkt zu erwähnen. Gerade bei diesen Personen sind gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung von Bedeutung. 

Als besonders positiv bewertet der DOSB, dass das Gesundheitsministerium mit dem nationalen Präventionsrat und einem Beirat externen Sachver-stand einbeziehen möchte. In diesem Beirat soll auch der DOSB vertreten sein. Da das „Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung“ (DFPG) bereits ausführliche Konzepte erarbeitet hat, sollten diese als Grundlage für zukünftige Diskussionen dienen. 

Das derzeitige Papier muss nun zu einem Regierungsentwurf abgestimmt, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht werden. Das Gesundheitsministerium will die Prävention zu einer eigenen Säule im Gesundheitswesen ausbauen. Lebensqualität, Eigenverantwortung und Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung sollen erhalten und verbessert werden. Es ist der zweite Versuch, mit einem entsprechenden Gesetz Bewegung in die Präventionspolitik zu bringen. In der letzten Legislaturperiode war der von SPD und Grünen eingebrachte Entwurf am Widerstand der Bundesländer gescheitert. 

In großen Zügen orientieren sich Eckpunktepapier und der neue Referentenentwurf an den grundsätzlichen Positionen von 2005. Allerdings sahen die Eckpunkte noch eine Bundesstiftung Prävention und Gesundheitsförderung vor. Sie ist jetzt durch den Nationalen Präventionsrat ersetzt worden. Der Rat soll verbindliche Präventionsziele beschließen, bundesweite Aufklärungskampagnen organisieren und Kriterien für Qualitätsstandards formulieren. 

Probleme sieht der DOSB nach wie vor in der Finanzierung von gesundheitlicher Prävention allein über die Sozialversicherungsträger. Gesundheitsförderung und Prävention ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so dass sich der Staat nicht aus der finanziellen Verantwortung ziehen könne.


  • Gesundheitliche Prävention durch Bewegung fördern, das soll bald auch das Präventionsgesetz. Copyright: picture-alliance
    Gesundheitliche Prävention durch Bewegung fördern, das soll bald auch das Präventionsgesetz. Copyright: picture-alliance