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DOSB-Erklärung nach Ausstrahlung des ARD-Berichtes „Mission sauberer Sport“

Zum Fernsehbericht "Mission sauberer Sport", der gestern abend in der ARD gesendet wurde und das Dopingkontrollsystem in Deutschland kritisiert, nimmt der DOSB wie folgt Stellung.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

18.01.2007

Die in dem Beitrag erhobenen Vorwürfe müssen sorgfältig und rasch aufgearbeitet werden. Sollten sich dabei Mängel im Kontrollsystem der NADA bestätigen, sind diese unverzüglich zu beheben. In diesem Zusammenhang begrüßt der DOSB den Vorschlag des Vorsitzenden des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Danckert, der selbst Mitglied im Kuratorium der NADA ist, deren Arbeit zusätzlich durch eine unabhängige Kommission zu überprüfen. Das Kuratorium der NADA hatte sich mit den Grundaussagen des Films bereits in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 beschäftigt. Der DOSB geht davon aus, dass deshalb die Aufarbeitung der Vorwürfe längst in Angriff genommen wurde.
 
Wie wichtig ihm der Kampf gegen Doping ist, hat der DOSB durch seinen auf der Mitgliederversammlung im Dezember in Weimar verabschiedeten Anti-Doping-Aktionsplan unterstrichen. Dies kann nur im engen Schulterschluss zwischen Sport und Staat gelingen, wie es auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wiederholt erklärt hat.
 
DOSB-Präsident Thomas Bach erklärt: "Wir begrüßen die Absicht der Koalition, das Strafmaß für banden- und gewerbsmäßigen Handel mit Dopingmittel zu verschärfen, die Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes zu stärken und die Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind, einzuführen, wie wir dies in unserem Aktionsplan gefordert haben. Die Sportgerichtsbarkeit bleibt auch weiterhin für die unmittelbare Bestrafung von Athleten zuständig, die des Dopings überführt werden."
 
Dabei unterstreiche ich nochmals, dass Athleten, die in den Netzwerken rund um das Doping mitwirken, strafrechtlich mit aller Härte zu verfolgen sind. Auch das haben wir schon in  Weimar in aller Öffentlichkeit klar zum Ausdruck gebracht. So weisen wir in unserem Aktionsplan ausdrücklich darauf hin, dass Athleten, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Wer größere Mengen an Dopingmitteln besitzt, lädt den dringenden Verdacht auf sich, dass er sie unter die Leute bringen will. Darum wäre es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber dies im Arzneimittelgesetz klarstellen würde", ergänzt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.
 
Diese Haltung vertritt auch Christa Thiel, die Vorsitzende der vom DOSB eingesetzten Arbeitsgruppe Besitzstrafbarkeit und zugleich Sprecherin der Spitzenverbände des DOSB:  „Genauso haben wir es in der Konferenz der Spitzenverbände bereits am 8. Dezember 2006 besprochen: Wer größere Mengen an Dopingmitteln besitzt, ist verdächtig, damit Handel zu treiben. Dies im Arzneimittelgesetz explizit als Vorschrift aufzunehmen ist eine begrüßenswerte Präzisierung. Die Verfolgung von Dopingsündern wird damit auf eine klarere Grundlage gestellt.“

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