DOSB gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Ausschwitz durch sowjetische Soldaten befreit und gilt heute als internationaler Gedenktag derer, die dem Nationalsozialismus zum Opfer gefallen sind.

#WeRemember. Copyright: DOSB
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Dieser Gedenktag sollte an alle erinnern, die unter der NS-Herrschaft leiden mussten und ihr Leben verloren haben. Neben der Massendeportation von Jüd*innen ließ das NS-Regime keinen Platz für Vielfalt. Jegliche Abweichung der ideologischen Vorstellung des „arischen deutschen Volkes“ wurde verheerend geahndet. Sinti*zze und Rom*nia wurden als „Asoziale“, als „Zigeuner“ und „artfremde Rasse“ tituliert. Trans*- und inter*- geschlechtliche Personen galten als „entartet“, Menschen mit Behinderung als „lebensunwertes Leben“. Die Ideologie ließ keine Abweichung gelten.

Schicksale diverser Minderheiten finden in der Erinnerungskultur nach wie vor keine oder nur wenig Aufmerksamkeit, teils aus Gründen noch heute fehlender sozialer Anerkennung, Verschleierung oder fehlender Forschungsarbeit. Alle Leiden bedürfen der Aufarbeitung und Erinnerung.

So zum Beispiel der sogenannte „Homosexuellenparagraph“ §175 des Reichsstrafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts als Straftat erfasst und auf dessen Grundlage, auch ohne Beweisführung, homosexuelle Männer verfolgt und in Konzentrationslager deportiert wurden. Das Gesetz galt zwar offiziell nur für Männer, jedoch litten lesbische Frauen unter den gleichen Repressalien und wurden unter dem Vorwand ein Verbrechen wie Unzucht, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Jugendverführung, Prostitution etc. begangen zu haben, angeklagt. Neben der Deportation und Vergasung wurden an homosexuellen Menschen experimentelle Versuche zur Umpolung und Heilung von Homosexualität durchgeführt. Diese reichten von Stromschlägen über Hormontherapien bis hin zu einer Transplantation von Keimdrüsen. §175 fand unter dem NS-Regime den Höhepunkt seiner Auslegung, jedoch wurde er schon 1872 eingeführt und überdauerte bis 1994 in den alten Bundesländern. In der DDR wurde §175 durch §151 abgelöst. Dieser stellte Homosexualität von Männern und Frauen unter 18 Jahren 1989 unter Strafe

Intergeschlechtlichkeit stand zwar nicht explizit unter Strafe, doch wurde jegliche Abweichung der Geschlechterkategorien Mann/Frau als „abnormal“ gewertet und als nicht reproduzierbar eingestuft. Verfolgung, Verstümmelung und Unterdrückung waren die Folge. Eheschließung ebenso wie Kinderwunsch wurden intergeschlechtlichen Menschen untersagt, da Inter*geschlechtlichkeit als Erbkrankheit verstanden wurde.

Die bis heute geltende heteronormative und cisgeschlechtliche Gesellschaftsordnung spiegelt sich in der Erinnerungsarbeit wider.

Als weiteres Beispiel ist der praktizierte Ableismus zur Zeit des Nationalsozialismus zu nennen. Mit dem Ziel einer „arischen Rasse“ erließ Hitler 1939 unter dem Deckmantel der Euthanasie den Befehl, Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung systematisch zu töten. Die „arische Rasse“ sollte nur aus gesunden, starken und arbeitsfähigen Menschen bestehen. Unter der Aktion „T4“ wurden am 18. Januar 1940 zum ersten Mal Menschen mit Behinderung aus einer Kranken- und Pflegeanstalt in eine zentrale Tötungsanstalt deportiert. Anderen wurde durch die „Gnadenspritze“ das Leben genommen. Propagandafilme warben unter medizinischem Rat, Menschen mit Behinderung den Gnadentod „zu gewähren“. Die Schriften von Karl Binding und Alfred Hoche über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ dienten hierzu als wissenschaftliche und moralische Rechtfertigung, Leben in „lebenswert“ und „lebensunwert“ zu unterteilen. Später wurden die Patient*innen in den Anstalten selbst ermordet, indem man sie z.B. gezielt durch Mangelernährung sterben ließ.

Die gezielte, systematische und ideologische Verfolgung und Ermordung von Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität darf nicht in Vergessenheit geraten und verschwiegen werden. Eine Erinnerungskultur muss alle Ebenen der Gesellschaft erfassen. So erinnert auch der Sport an die Instrumentalisierung der Spiele 1936 zu Propagandazwecken des Nationalsozialismus. Noch heute finden sich menschenfeindliche Parolen und Übergriffe im Sportgeschehen. Auch hier gilt es, ein Zeichen zu setzten, aus der Geschichte zu lernen und jeglicher Form von Menschenfeindlichkeit die Stirn zu bieten. Sport hat die Gabe zu verbinden. Aus den Gräueltaten der deutschen Geschichte folgt auch für den Sport eine unabdingbare Verantwortung. Denn die Gesellschaft ist bunt und vielfältig und genau so ist sie wertvoll.

(Quelle: DOSB)


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