DOSB-Vizepräsident Schneeloch: Umweltrecht sportfreundlich gestalten

Der Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung des Deutschen Olympischen Sportbunds, Walter Schneeloch, fordert, dass Sportlerinnen und Sportler nicht per Definition am “Betreten” von Naturräumen gehindert werden.

Anläßlich der Aufnahme der parlamentarischen Beratungen mehrerer Einzelgesetze, mit denen die Bundesregierung das Naturschutzrecht neu gestalten will, sagte Schneeloch, die Neuregelungen müssten einen natur- und landschaftsverträglichen Sport auch in Zukunft möglich machen.

Schneeloch sagte, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gehe grundsätzlich in die richtige Richtung, indem er bundesweit einheitliche Regelungen schaffe: „Der DOSB begrüßt, dass der Erholungswert von Natur und Landschaft einen hohen Stellenwert erhält und vertragliche Regelungen aufgewertet werden“. Trotz einiger Verbesserungen bestehe jedoch dringender Bedarf, wichtige Punkte sportfreundlicher zu gestalten. „Wir appellieren an die Abgeordneten, sich für einen natur- und landschaftsverträglichen Sport einzusetzen und ein entsprechendes Zugangsrecht zu verabschieden“, so Schneeloch. So schließe die derzeitige restriktive Formulierung eines „Betretensrechts“ Sportarten wie z.B. Reiten oder Wassersport einfach aus.

Außerdem forderte Schneeloch, dass Natursportverbände auch zukünftig als Naturschutzverbände anerkannt werden, um ihre Mitwirkungsrechte zu bewahren. Weiterhin kritisierte Schneeloch, dass die Erholungsfunktion der Gewässer bislang im Wasserhaushaltsgesetz nicht berücksichtigt sei: “Wir brauchen eine entsprechende Formulierung sowie eine Ergänzung zum Gemeingebrauch der Gewässer, um einer Zersplitterung dieses für den Wassersport wichtigen Aspekts vorzubeugen.”

Die ausführliche Stellungnahme des DOSB finden Sie hier:

Startet den Datei-DownloadStellungnahme DOSB/Naturschutzgesetz