Dr. Clemens Prokop beklagt Rechtslücken im Kampf gegen Doping

NOK-Vizepräsident bezeichnet die Rechtslage in Deutschland als schlichtweg unzureichend

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Aktueller Artikel von Frank Bachner im Tagesspiegel

Dr. Clemens Prokop, Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees und Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, hat die Rechtslage mit Blick auf die Dopingproblematik in Deutschland als "schlichtweg unzureichend" bezeichnet und den Gesetzgeber aufgefordert, bestehende Rechtslücken zu schließen: "Da diskutieren alle über den Dopingskandal in den USA, aber es redet keiner über die Frage: "Welche Konsequenzen muss man in Deutschland aus diesem Skandal ziehen", sagte Prokop gegenüber dem Berliner Tagesspiegel (Ausgabe 27.10.). Zu den von Prokop aufgezählten Rechtslücken zählt u.a. dass die Herstellung von Designer-Steroiden wie dem in den USA entwickelten TGH hierzulande nicht unter Strafe stehe. Das Arzneimittelgesetz habe sich in der Praxis nicht bewährt, sagte Prokop gegenüber Redakteur Frank Bachner. Auch Konsum und Einfuhr von Dopingmitteln seien hierzulande straffrei. Wenn das Thema Doping eine Dimension erreiche wie jetzt in den USA, seien die Sportverbände jurisitisch völlig überfordert, meint der im Hauptberuf als Richter am Amtsgericht Straubing tätige Prokop: "Was können wir denn schon gegen ein kriminelles Umfeld groß ausrichten? Wir können doch da keine Sanktionen verhängen", sagt Prokop. Das alles sei eine Frage des politischen Gesetzgebers.

 

Das vollständige Interview im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/sport


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