DSB sieht Beratungsbedarf zum Thema "Aufenthalteverordnung"

 

Nach der Zustimmung des Deutschen Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz ergibt sich zum Thema Aufenthalteverordnung, mit dem der Deutschen Sportbund (DSB) in

Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Sportministerkonferenz der Länder eine Regelung zur Begrenzung des Einsatzes ausländischer Sportlerinnen und Sportler in deutschen Ligen anstrebte, um mehr jungen deutschen Talenten einen Einsatz zu ermöglichen, eine Änderung in der Gesetzeslage. Die erarbeitete Regelung wird keine Gültigkeit mehr haben, wenn nach der Unterschrift des Bundespräsidenten das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2003 in Kraft treten würde. Deshalb hat das Präsidium des Deutschen Sportbundes (DSB) in Frankfurt am Main beschlossen, einen Gesprächstermin mit dem Bundesinnenministerium und der Sportministerkonferenz der Länder herbeizuführen, um die neue Situation zu besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.